Die Corona-Krise hat den deutschen Arbeitsmarkt erheblich erschüttert. Schon kurz nach Einsetzen der Pandemie im März 2020 mussten Unternehmen durch beispiellose Eindämmungsmaßnahmen um ihr Überleben kämpfen, viele mussten Kurzarbeit anmelden und die Zahl der Arbeitslosen erhöhte sich rasch. Aber auch in normalen Zeiten ist der Arbeitsmarkt ständig in Bewegung. In Deutschland gehen auch in guten Jahren mehrere Millionen Jobs verloren und werden in ähnlicher Größenordnung neu geschaffen. Ökonomen sehen diese Dynamiken als wichtige Triebfeder wirtschaftlichen Wachstums. Idealerweise drängen innovative, produktivere Unternehmen auf den Markt und wachsen, wohingegen unproduktive Unternehmen schrumpfen und den Markt verlassen. Dieser von Joseph Schumpeter als „schöpferische Zerstörung“ bezeichnete Prozess hat sich in den letzten Jahren nicht nur in Deutschland spürbar verlangsamt und es stellt sich die Frage nach Ursachen und Konsequenzen.
Verlagerungen von Jobs über Betriebe und Branchen hinweg sind unvermeidbar, bieten viele Chancen aber führen auch zu großen Belastungen etwa im Zuge von Entlassungen. Gerade größere Umbrüche sind aber nicht nur das Ergebnis von Marktselektion, sondern können auch durch staatliche Regulierungen und Eingriffe verursacht sein. Prominente Beispiele hierfür sind der Braunkohleausstieg oder auch die staatlich veranlassten Kontakt- und Veranstaltungsverbote und die Anordnung sektoraler Schließungen im Zuge der Corona-Krise. Gerade im Zuge der Folgen der Pandemie ist zu erwarten, dass trotz großer staatlicher Hilfspakete Betriebe geschlossen werden müssen und zahlreiche Erwerbstätige Einkommen verlieren, sich weiterbilden und neu orientieren müssen. Vor diesem Hintergrund diskutiert der 17. IWH/IAB-Workshop zur Arbeitsmarktpolitik die Entwicklung, Determinanten und Folgen betrieblicher Dynamiken, sowie deren gesamtwirtschaftliche und individuelle Auswirkungen.
The Institute of Employment Research (IAB), the Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), and the Labour and Socio-Economic Research Center (LASER) are pleased to announce a workshop on machine learning in economics. Empirical research in economics typically focuses on the unbiased estimation of causal effects. In contrast, statistics and computer science place more value on prediction (especially out-of-sample) and data-driven selection of models and variables. So far, only few studies apply these methods in empirical economic research, but their importance is growing. This holds in particular with the increasing availability of big data for economic research. The two-day workshop seeks to bring together researchers who apply machine learning methods in the following fields: Labor economics, economics of education and health economics.
Job retention schemes (Kurzarbeit) have been a key policy tools to contain the employment and social fallout of the COVID-19 crisis in a number of OECD countries. By May 2020, job retention schemes supported about 50 million jobs across the OECD, about ten times as many as during the global financial crisis of 2008-09.
The schemes prevented a surge in unemployment, mitigated financial hardship and stabilized demand. However, as the COVID-19 crisis moved into its second wave, deeper structural changes are becoming more likely. Job retention schemes should respond to this new situation, become more targeted and attention should shift towards supporting workers, rather than their jobs.
Based on an OECD policy brief, this online Seminar will give an overview on the use of job retention schemes in OECD countries and discuss in detail the schemes in France, Germany and the Netherlands.
Trotz des breiten Konsens über die Wichtigkeit der Weiterbildung erwies sich die Förderung von Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung bereits während der Finanzkrise 2008/2009 als schwierig, obwohl besondere Förderungsmöglichkeiten bestanden. Aktuell können die Betriebe auch im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes finanzielle Unterstützung beantragen. Allerdings stellten insbesondere während des Lockdowns nicht nur die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, sondern auch das Verbot von Präsenzveranstaltungen eine (zu) große Hürde für viele Betriebe dar.
Im Rahmen der Veranstaltung sollen die Relevanz dieser und möglicher weiterer Hürden sowie potenzielle Lösungsansätze diskutiert werden.
Die Covid-19-Pandemie hat unterschiedliche Auswirkungen auf die einzelnen Gruppen am Arbeitsmarkt. Von dem krisenbedingten Anstieg der Arbeitslosigkeit sind Migrantinnen und Migrantinnen, und hier insbesondere Geflüchtete, in besonderem Umfang betroffen. Bei dem Anstieg der Arbeitslosigkeit von Geflüchteten spielt unter anderem eine sinkende Partizipation in Integrationskursen und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen eine Rolle. Auch wenn sich die Beschäftigungssituation von Migrantinnen und Migranten und Geflüchteten mit der Lockerung der Maßnahmen des ersten Lockdowns im Sommer 2020 erholen konnte, zeichnet sich vor allem bei den Geflüchteten eine deutliche Verlangsamung der Arbeitsmarktintegration gegenüber der Entwicklung in den Vorjahren ab.
Auf der Grundlage neuer, während der Pandemie erhobener Befragungsdaten der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten und der IAB-SOEP-Migrationsstichprobe sowie der jüngsten Ergebnisse der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit werden in der Veranstaltung die Arbeitsmarktwirkungen der Covid-19-Pandemie auf Migrantinnen und Migranten einschließlich ihrer Ursachen analysiert sowie mögliche Antworten der Arbeitsmarktpolitik diskutiert.
Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im Dezember um 0,5 Punkte auf 101,0 Punkte gestiegen. Damit signalisiert der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) eine leichte Aufwärtsentwicklung am Arbeitsmarkt über die ersten Monate des Jahres 2021.
„Die Arbeitsagenturen erwarten im zweiten Lockdown keinen erneuten Einbruch des Arbeitsmarkts“, sagt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Viele Betriebe würden ihre Beschäftigten halten, unterstützt durch Kurzarbeit und Stützungsmaßnahmen. „Inzwischen wissen wir, woran wir mit einem Lockdown sind. Und heute können wir damit rechnen, mit den Impfungen die Pandemie in den Griff zu bekommen“, erklärt Weber die robuste Arbeitsmarktentwicklung. Zu beachten sei allerdings, dass der Befragungszeitraum in der ersten Dezemberhälfte endete, bevor die Verschärfung des Lockdowns beschlossen wurde.
Die Komponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers zur Vorhersage der saisonbereinigten Arbeitslosigkeit konnte im Dezember um 0,7 auf 102,4 Punkte zulegen. Der Trend fallender Arbeitslosigkeit dürfte sich fortsetzen. Die Beschäftigungskomponente des IAB Arbeitsmarktbarometers stieg im Dezember im Vergleich zum Vormonat um 0,3 auf 99,5 Punkte. Damit liegt sie nur noch leicht unter der neutralen Marke von 100 Punkten. Vor der Krise waren allerdings Werte weit über 100 erreicht worden. „Die Corona-Einschränkungen und die tiefgreifende wirtschaftliche Transformation in Bereichen wie Automobil oder Handel stellen den Arbeitsmarkt 2021 weiter vor Herausforderungen“, so Weber.
Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein seit November 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Während Komponente A des Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert des IAB-Arbeitsmarktbarometers. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).
Zum Download stehen bereit:
- eine Zeitreihe des IAB-Arbeitsmarktbarometers einschließlich seiner Einzelkomponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ unter www.iab.de/presse/abzeitreihe
- eine Grafik mit den aktuellen Werten des IAB-Arbeitsmarktbarometers und seiner Komponenten sowie eine Zeitreihengrafik unter www.iab.de/presse/abgrafik
Die Qualität der Arbeitsplätze von Migrantinnen und Migranten und Personen ohne Migrationshintergrund unterscheidet sich deutlich, wie eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt. Die intrinsische Arbeitsqualität, also inwieweit ein Arbeitsplatz den Beschäftigten die Möglichkeit bietet, ihre Kompetenzen und Qualifikationen selbstbestimmt einzusetzen und zu entwickeln, schätzen Migrantinnen und Migranten deutlich negativer ein als Beschäftigte ohne Migrationshintergrund.
Der Studie zufolge bewerten 43 Prozent der weniger als 10 Jahre vor dem Erhebungszeitpunkt zugezogenen Migrantinnen und Migranten die mit ihrer Tätigkeit verbundene Autonomie als gering, in der Vergleichsgruppe der Beschäftigten ohne Migrationshintergrund sind es 27 Prozent. 57 Prozent der vor weniger als 10 Jahren Zugezogenen schätzen die kognitiven Anforderungen als gering ein, bei Beschäftigten ohne Migrationshintergrund sind es 20 Prozent. Außerdem berichten 45 Prozent der vor weniger als 10 Jahren Zugewanderten von wenig Aufgabenvielfalt bei ihrer Tätigkeit, Beschäftigte ohne Migrationshintergrund zu 30 Prozent. 45 Prozent der vor weniger als 10 Jahren Zugezogenen geben an, wenig Lerngelegenheiten zu bekommen, in der Gruppe der Beschäftigten ohne Migrationshintergrund sind es 17 Prozent.
Laut der Studie spiegeln sich in der subjektiven Einschätzung der Arbeitsplatzqualität unterschiedliche objektive Arbeitsbedingungen wider. Im Vergleich zu Beschäftigten ohne Migrationshintergrund üben Zugewanderte signifikant häufiger einfache Tätigkeiten aus, die geringer entlohnt werden und stärker körperlich belastend sind. So sind Migrantinnen und Migranten häufiger als ungelernte Arbeiterinnen und Arbeiter tätig und weniger häufig in hoch qualifizierten Tätigkeiten.
Die Befunde deuten darauf hin, dass die Arbeitsplatzqualität mit der Aufenthaltsdauer steigt. So schätzen Migrantinnen und Migranten, die seit mehr als zehn Jahren in Deutschland leben, die intrinsische Qualität ihres Arbeitsplatzes höher ein als die, die vor weniger als zehn Jahren zugewandert sind. „Ob und wie schnell Zugewanderte und deren Nachkommen am Arbeitsmarkt Fuß fassen, beeinflusst maßgeblich den Prozess ihrer gesellschaftlichen Integration und die Chancen auf soziale und wirtschaftliche Teilhabe“, betonen die Autorinnen. Die Qualität der Arbeitsplätze stelle dabei häufig ein zentrales Maß der Arbeitsmarktintegration dar.
Die Analysen basieren auf Daten des vom IAB durchgeführten Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS). Für den vorliegenden Bericht wurden Daten von 11.520 zum Befragungszeitpunkt sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigten Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren ausgewertet. Zur Bestimmung des Migrationsstatus wurden Informationen zum Geburtsland und gegebenenfalls zum Zeitpunkt der Zuwanderung nach Deutschland verwendet.
Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb2520.pdf
Eine am Montag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt, dass in Betrieben, in denen zumindest für einen Teil der Belegschaft Homeoffice prinzipiell möglich ist, 38 Prozent der Beschäftigten dies auch nutzen können. Vor der Covid-19-Pandemie traf dies noch auf 27 Prozent der Beschäftigten zu. 13 Prozent der Beschäftigten können kein Homeoffice nutzen, obwohl dies ihre Tätigkeit eigentlich zulässt. Das sind 10 Prozent weniger als noch vor der Pandemie. Rund die Hälfte der Beschäftigten kann kein Homeoffice nutzen, weil ihre Tätigkeit dies nicht zulässt.
Die IAB-Studie beruht auf einer Betriebsbefragung von Mitte Oktober. 42 Prozent der Betriebe geben darin an, dass sie zumindest einem Teil ihrer Beschäftigten die Möglichkeit bieten, im Homeoffice zu arbeiten. Deutliche Unterschiede zeigen sich über die Größe der Betriebe hinweg. Über 90 Prozent aller Großbetriebe mit mehr als 250 Beschäftigten ermöglichen zumindest einem Teil der Beschäftigten Homeoffice. Bei Kleinstbetrieben mit bis zu 9 Beschäftigten ist dies bei 36 Prozent der Fall.
Ein Drittel der Betriebe, die ihren Beschäftigten, während der Pandemie Homeoffice ermöglicht hat, empfahl Homeoffice ausdrücklich, ein Drittel der Betriebe ordnete dies sogar an. Fast alle Betriebe, die kein Homeoffice einsetzen, geben an, dass sich die Tätigkeiten nicht für Homeoffice eignen. Einem Drittel der Betriebe fehlt die technische Ausstattung, 20 Prozent geben den Datenschutz als Hürde an. Die IAB-Forscherinnen und Forscher erklären: „Wenn solche Hemmnisse noch stärker abgebaut werden können, so besteht in der aktuellen Situation mit hohem Infektionsgeschehen und verstärkten Beschränkungen noch ein deutlicher Spielraum für mehr Homeoffice.“
Für die Betriebe ist die Umstellung auf Homeoffice auch mit Investitionen und Personalkosten verbunden. 58 Prozent der Betriebe, die den Einsatz von Homeoffice in der Pandemie forciert haben, schafften neue Hardware wie Laptops oder Headsets an. 45 Prozent investierten in neue Software wie Tools für Videokonferenzen. 47 Prozent brauten den IT-Support für Beschäftigte auf. 21 Prozent führten zusätzliche Schulungen durch.
Die IAB-Studie beruht auf der Befragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“, in der alle drei Wochen mehr als 1500 Betriebe zu ihrer Situation in der Corona Krise und ihren Umgang damit befragt werden. Sie ist online abrufbar unter https://www.iab-forum.de/potenzial-fuer-homeoffice-noch-nicht-ausgeschoepft.
In der zweiten Novemberhälfte waren 12 Prozent der Betriebe von den Regelungen des Lockdowns betroffen und mussten ganz oder teilweise schließen, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarktmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom Freitag. Von diesen Betrieben sieht sich ein Drittel akut in der Existenz bedroht.
Am stärksten betroffen von den Regelungen des Lockdowns im November war das Gastgewerbe. 90 Prozent der Betriebe aus diesem Bereich gaben bei einer Befragung des IAB an, ganz oder teilweise schließen zu müssen. Außerdem berichten 12 Prozent der Betriebe aus dem Dienstleistungsbereich betroffen zu sein sowie acht Prozent der Betriebe aus dem Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen.
Insgesamt sahen sich in der zweiten Novemberhälfte 10 Prozent der Betriebe in der Existenz bedroht. In der Gastronomie war dies bei 47 Prozent der Betriebe der Fall, im Verarbeitenden Gewerbe dagegen nur bei 5 Prozent und im Baugewerbe bei 3 Prozent. Eine Geschäftsaufgabe oder Insolvenz steht aber auch bei der überwiegenden Mehrheit dieser Betriebe nicht unmittelbar bevor.
Zwei Drittel der Betriebe, die unter die Lockdown-Regelungen fallen, hatten zum Zeitpunkt der Befragung Unterstützungsleistungen für den Lockdown bereits beantragt oder planten dies zu tun. Die Wirtschaftshilfen können auch Betriebe beantragen, die nur indirekt vom Lockdown betroffen sind. Die Quote unter allen Betrieben fällt jedoch mit rund 13 Prozent eher gering aus.
Die IAB-Studie beruht auf der Befragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“, in der alle drei Wochen mehr als 1500 Betriebe zu ihrer Situation in der Corona Krise und ihren Umgang damit befragt werden. Sie ist online abrufbar unter http://www.iab-forum.de/schon-im-november-sah-sich-jeder-dritte-vom-teil-lockdown-betroffene-betrieb-in-seiner-existenz-bedroht.
Das Qualifizierungschancengesetz hat nach seiner Einführung 2019 insgesamt nicht zu einem deutlichen Sprung bei der Zahl der geförderten Weiterbildungen von Beschäftigten geführt. Dies geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Der Anstieg bei den Weiterbildungen mit Zuschüssen zu den Lehrgangskosten war 2019 in etwa so hoch wie der in den Vorjahren. Einen deutlichen Anstieg gab es 2019 aber bei den Förderungen mit einem Arbeitsentgeltzuschuss. Hier wurden doppelt so viele Weiterbildungen gefördert wie im Vorjahr.
Die Autorinnen und Autoren der IAB-Studie betonen, dass die deutliche Ausweitung der Fördermöglichkeiten einen stärkeren Anstieg der Zahl der Teilnehmenden an geförderten Weiterbildungen hätte erwarten lassen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz waren die Fördermöglichkeiten von Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte seit 2019 stark ausgedehnt worden. So können nun Beschäftigte unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße mit einem Beitrag zu den Lehrgangskosten und mit einem Arbeitsentgeltzuschuss gefördert werden, wenn sie vom Strukturwandel betroffen sind oder eine berufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.
Allerdings wurden bereits vorher schwerpunktmäßig Berufe gefördert, in denen Fachkräfteengpässe vorherrschen. Am häufigsten werden Lehrgangskosten im Bereich Altenpflege bezuschusst, gefolgt von Lehrgangskosten im Bereich Fahrzeugführung. Dazu zählen zum Beispiel Berufskraftfahrerinnen und -fahrer sowie Straßenbahnfahrerinnen und -fahrer. Ein Arbeitsentgeltzuschuss wird besonders häufig bei Weiterbildungen in der Altenpflege und in der Gesundheits- und Krankenpflege gezahlt.
Die Struktur der Teilnehmenden hat sich seit Einführung des Qualifizierungschancengesetzes nur geringfügig verändert. Während in den Vorjahren noch deutlich mehr Frauen als Männer mit einem Arbeitsentgeltzuschuss gefördert wurden, so werden nun in etwa gleich viele Frauen wie Männer gefördert. Allerdings stieg gleichzeitig der Frauenanteil bei Förderungen mit Lehrgangskosten leicht an. Angestiegen ist der Anteil der Personen ohne Berufsausbildung sowie der Anteil ausländischer Beschäftigter, für deren Weiterbildungen die Lehrgangskosten übernommen wurden.
Die Forscherinnen und Forscher resümieren: „Der erleichterte Zugang zur Förderung von Weiterbildung trägt sicher dazu bei, diese zu stärken.“ Allerdings müssten weitere Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser ermöglichen, an Weiterbildungen teilzunehmen. Beispielsweise könnten einheitliche Mindestregelungen für Bildungszeiten von Beschäftigten geschaffen werden.
Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb2420.pdf.