Die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt wird Geflüchteten unter anderem durch institutionelle Hürden erschwert. Weil ukrainische Geflüchtete im Gegensatz zu anderen Geflüchteten kein Asylverfahren durchlaufen müssen, deutlich seltener in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind und direkt in die Förderstruktur der Jobcenter integriert wurden, haben sie insgesamt günstigere institutionelle Voraussetzungen. Da ein Großteil der ukrainischen geflüchteten Frauen Betreuungspflichten haben, müssen allerdings auch sie zahlreiche, wenn auch andere Barrieren, überwinden.
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