Während des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr 2020 ist der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Langzeitarbeitslose erleichtert worden, um die Folgen der Eindämmungsmaßnahmen abzufedern. So wurde beispielsweise die Angemessenheitsprüfung zu den Unterkunftskosten und großzügigere Anrechnungsmodalitäten der Vermögensprüfung eingeführt sowie auf Sanktionen nahezu vollständig verzichtet. Diese zunächst bis Ende März befristeten Änderungen wurden mittlerweile im Rahmen des Sozialschutzpakets III bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Gleichwohl steht ein 11. Änderungsgesetz des SGB II noch aus und wurde nach Vorlage eines entsprechenden Referentenentwurfs des BMAS bereits im Januar vermutlich auf die Zeit der nächsten Regierungskoalition vertagt.
Im Vortrag werden erste Ergebnisse sowohl einer Befragung bei Beschäftigten des Job-Center Recklinghausen als auch von SGB-II Beziehenden des Job-Centers, die im zweiten Halbjahr 2020 durchgeführt wurden präsentiert. Die Analyse von drei grundlegenden Reformpunkten der Grundsicherung zeigt, dass die dauerhafte Vereinfachung bei den Kosten der Unterkunft nur geringe Mehraufwendungen verursachen würde. Für die Abschaffung der Sanktionen würde hingegen die Akzeptanz, auch der betroffenen Hartz-IV-Beziehenden fehlen.
Die Ergebnisse erlauben einen Beitrag zur Versachlichung der Sinnhaftigkeit einer Verlängerung einiger Corona bedingten Sonderregelungen und liefern einen Diskussionsbeitrag zu Vorschlägen die temporären Änderungen nach Auslaufen der Corona-Sonderregeln beizubehalten.
Termin
20.5.2021
, 11:00 - 12:00 Uhr
Zu Gast
Prof. Jürgen Schupp,
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und Freie Universität Berlin
Dr. Fabian Beckmann,
Universität Bochum
Ort
Bis auf weiteres werden die Vorträge per Skype for Business übertragen. Bei Interesse müssten Sie sich bitte mit einer kurzen Mail an IAB.Colloquium@iab.de, unter Angabe des jeweiligen Vortrags, anmelden.