Sanktionen sind ein zentrales Instrument, mit dem der Gesetzgeber die Mitwirkung von erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung durchsetzen möchte. Sie können die Beschäftigungsaufnahme von Sanktionierten beschleunigen, sich aber auch auf das Verhalten von Personen auswirken, die nicht sanktioniert wurden. Letzteres – die sogenannten Ex-ante-Effekte von Sanktionen – ist Gegenstand der Studie. Erstmals werden für die Grundsicherung solche Ex-ante-Effekte auf die Beschäftigungschancen und Beschäftigungsqualität von Leistungsbeziehenden mithilfe von Personendaten untersucht.
IAB-Kurzbericht 15/2024: Ex-ante-Effekte von Sanktionen in der Grundsicherung: Bereits die Möglichkeit einer Sanktionierung zeigt Wirkung