Arbeitslosengeld-II-Beziehende sind grundsätzlich verpflichtet, Anstrengungen zu unternehmen, um ihren Leistungsbezug zu beenden oder zu verringern. Dazu zählt die Pflicht zur Arbeitssuche und Teilnahme an angebotenen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Eine Ausnahme von dieser Regelung betrifft Bedarfsgemeinschaften, die Kinder unter drei Jahren betreuen. Hier kann sich ein Partner auf die Erziehung des Kindes berufen und muss dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, kann dies aber auf freiwilliger Basis tun. Der vorliegende Forschungsbericht untersucht anhand von administrativen Daten zunächst, wie sich die Arbeitsmarktverläufe von Eltern im Arbeitslosengeld-II-Bezug in den ersten vier Lebensjahren ihres Kindes entwickeln. Des Weiteren wird analysiert, in welchem Umfang Mütter und Väter in diesem Zeitraum von den Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen aktiviert werden. Im Sinne von Aktivierung werden sowohl Betreuungstermine im Jobcenter als auch Teilnahmen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen betrachtet. Die Stichprobe für diese Untersuchungen umfasst Bedarfsgemeinschaften, in denen in den Jahren 2014 oder 2015 ein Kind geboren wurde und die zumindest am Tag der Geburt des Kindes Arbeitslosengeld II bezogen.
Erwerbsverläufe und frühzeitige Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften mit Kleinkindern
Dieser IAB-Forschungsbericht untersucht, wie sich die Erwerbsverläufe von Eltern im Grundsicherungsbezug in den ersten vier Lebensjahren ihres Kindes entwickeln. Zudem wird der Umfang frühzeitiger Aktivierung der Eltern durch die Jobcenter analysiert.