Der Forschungsbericht analysiert die Auswirkungen der Teilnahme an der Maßnahme „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (EvL) (§ 16e SGB II) auf die soziale Teilhabe. Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mindestens zwei Jahre lang arbeitslos sind und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen. Ziel der Maßnahme ist es, die soziale Teilhabe von Langzeitarbeitslosen durch die Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachhaltig zu verbessern. Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose SGB-II-Beziehende einstellen, erhalten im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent der Lohnkosten erstattet. Die Entlohnung muss dabei mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn oder dem jeweiligen Tariflohn entsprechen. Darüber hinaus sieht die Förderung vor, dass die Teilnehmenden während der gesamten Beschäftigungsdauer durch einen Job-Coach unterstützt werden, der sie begleitet und bei der Stabilisierung der beruflichen und persönlichen Situation helfen soll. Nach Ablauf der staatlichen Fördermaßnahme gibt es seitens des Arbeitgebers keine Verpflichtung, die Betroffenen weiter zu beschäftigen.
IAB-Forschungsbericht 7/2025: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ im SGB II: Effekte auf soziale Teilhabe bestehen über das Förderende hinaus