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Dossier

Optionsmodell – ARGE – getrennte Aufgabenwahrnehmung? SGB II-Modelle in der Diskussion

Ein Bundesverfassungsgerichtsurteil erklärte im Dezember 2007 die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (ARGE) für verfassungswidrig. Verschiedene Modelle der Trägerschaft im SGB-II-Bereich wurden daraufhin kontrovers diskutiert. Nach jahrelangem Tauziehen hat der Bundestag im Juni 2010 mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit eine Grundgesetzänderung gebilligt. Damit bleibt die gemeinsame Betreuung der Hartz-IV-Empfänger durch Kommunen und Arbeitsagenturen in sog. "gemeinsamen Einrichtungen" gesichert. Gleichzeitig kann die Zahl der Optionskommunen, in denen Langzeitarbeitslose ausschließlich durch die Kommune betreut werden, auf bis zu 110 steigen. Eine "getrennte Aufgabenwahrnehmung" wird es in Zukunft nicht mehr geben: die betroffenen Kommunen müssen sich für eine der beiden Jobcenter-Formen ("gemeinsame Einrichtung" oder "Optionskommune") entscheiden.

Die Infoplattform bietet Informationen zu den diskutierten Modellen und zum Forschungsstand der Evaluation sowie die Positionen der politischen Akteure.

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  • Literaturhinweis

    Participating in a panel survey: Changes respondents' labour market behaviour (2018)

    Bach, Ruben L. ; Eckmann, Stephanie;

    Zitatform

    Bach, Ruben L. & Stephanie Eckmann (2018): Participating in a panel survey. Changes respondents' labour market behaviour. In: Journal of the Royal Statistical Society. Series A, Statistics in Society, Jg. 17, H. 3, S. 443-456., 2018-03-01. DOI:10.1111/rssa.12367

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  • Literaturhinweis

    Kurzer Draht (2011)

    Losse, Bert;

    Zitatform

    Losse, Bert (2011): Kurzer Draht. In: Wirtschaftswoche H. 12, S. 50-51.

    Abstract

    "'Kommunen wollen ihre Hartz-VI-Empfänger zunehmend in Eigenregie betreuen - auch weil die Kooperation mit den Arbeitsagenturen vielerorts nicht klappt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Should welfare administration be centralized or decentralized?: evidence from a policy experiment (2010)

    Boockmann, Bernhard; Thomsen, Stephan L. ; Huber, Martin; Göbel, Christian; Walter, Thomas;

    Zitatform

    Boockmann, Bernhard, Stephan L. Thomsen, Thomas Walter, Christian Göbel & Martin Huber (2010): Should welfare administration be centralized or decentralized? Evidence from a policy experiment. (IAW-Diskussionspapiere 69), Tübingen, 51 S.

    Abstract

    "The 2005 reform of the German welfare system introduced two competing organizational models for welfare administration. In most districts, a centralized organization was established where local welfare agencies are bound to central directives. At the same time, 69 districts were allowed to opt for a decentralized organization. We evaluate the relative success of both types of organizations. Compared to centralized organization, decentralized organization of welfare administration has a negative effect on the transition of male welfare recipients to self-sufficient employment, but it does not affect employment in combination with continuing welfare support. No significant effects were found for women." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Der Abschied von der Dienstleistung aus einer Hand: die getrennte Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II (2010)

    Kirsch, Johannes; Schweer, Oliver; Knuth, Matthias; Mühge, Gernot;

    Zitatform

    Kirsch, Johannes, Matthias Knuth, Gernot Mühge & Oliver Schweer (2010): Der Abschied von der Dienstleistung aus einer Hand. Die getrennte Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II. (Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung 111), Berlin: Edition Sigma, 133 S.

    Abstract

    "Allen Arbeitsuchenden 'Dienstleistungen aus einer Hand' zu bieten - das war das zentrale Ziel bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im neuen Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs II (SGB II). In vier Fünfteln aller Gebietseinheiten wird dieses Ziel durch Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zwischen örtlicher Arbeitsagentur und Kommune verfolgt, doch hat das Bundesverfassungsgericht Ende 2007 dieses Modell für verfassungswidrig erklärt. Laut Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 sollen die ARGEn aufgelöst werden; stattdessen sollen Arbeitsagentur und Kommune ihre jeweiligen SGB-II-Aufgaben getrennt voneinander wahrnehmen. Welche Folgen kann das haben, welche Probleme sind dadurch zu erwarten? Dieses Buch kann erstmals mit empirischen Antworten aufwarten, denn in einer kleinen Minderheit von Gebietseinheiten wird die getrennte Aufgabenwahrnehmung bereits seit Längerem praktiziert. Exemplarische Fälle jener Sonderform stehen im Zentrum dieser Untersuchung. Sie lotet das Spannungsfeld von Kooperation und Konkurrenz zwischen den Aufgabenträgern aus, macht auf Friktionen und Dysfunktionalitäten aufmerksam und liefert damit wichtige Hinweise für die Ausgestaltung der künftigen SGB-II-Aufgabenwahrnehmung." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bleiben Hartz-IV-Berechtigte auf der Strecke? Die Neuorganisation der Grundsicherungs-Verwaltung: neues Wirrwarr von Abstimmungen und Zuständigkeiten (2010)

    Nakielski, Hans;

    Zitatform

    Nakielski, Hans (2010): Bleiben Hartz-IV-Berechtigte auf der Strecke? Die Neuorganisation der Grundsicherungs-Verwaltung. Neues Wirrwarr von Abstimmungen und Zuständigkeiten. In: Soziale Sicherheit, Jg. 59, H. 5, S. 165-173.

    Abstract

    "Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Neuorganisation des Hartz-IV-Systems ist endlich auf dem Weg: Am 31. März 2010 hat das Bundeskabinett den Entwurf für eine Grundgesetzänderung beschlossen. Dabei kann auch auf die Zustimmung der SPD gezählt werden. Der neue Artikel 91e GG soll die für verfassungswidrig erklärte Mischverwaltung aus Kommunen und Arbeitsagenturen legitimieren. Näheres soll ein Bundesgesetz regeln. Am 21. April 2010 hat das Kabinett den Entwurf eines solchen Gesetzes 'zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende' sowie die 'Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende'1 beschlossen. Die erste Lesung der Gesetzentwürfe fand am 6. Mai im Bundestag statt. Die zweite und dritte Lesung soll im Juni oder Juli folgen.2 Vor der parlamentarischen Sommerpause soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden. Damit hätten sich die Parteien nach zweieinhalb Jahren des politischen Streits auf eine gemeinsame Lösung für die Neuorganisation der Hartz-IV-Verwaltung geeinigt. Was bringt sie? Was folgt daraus für die sieben Millionen Hilfebedürftigen und die weit über 75.000 Beschäftigten bei den Grundsicherungs-Trägern?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kontinuität in der Grundsicherung: Jobcenter und Optionskommunen (2010)

    Steinke, Joß;

    Zitatform

    Steinke, Joß (2010): Kontinuität in der Grundsicherung. Jobcenter und Optionskommunen. In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Jg. 59, H. 3, S. 301-308.

    Abstract

    In dem Beitrag werden die drei arbeitsmarktpolitischen Organisationsformen ARGE, Optionskommune und Agentur mit getrennter Aufgabenwahrnehmung skizziert. Im Mittelpunkt stehen die politischen Auseinandersetzungen, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007 ausgelöst hat, in dem die Verfassungswidrigkeit der ARGEn aufgrund ihrer Mischverwaltung festgestellt wurde. Der durch das Urteil in Gang gesetzte zweieinhalbjährige politische Prozess und die Interessen der beteiligten Akteure werden nachgezeichnet. Ergebnis des Prozesses ist der neue Grundgesetzartikel 91e, der im Sommer 2010 verabschiedet wurde. Dieser Artikel stellt die rechtliche Voraussetzung dafür dar, dass die bisherigen ARGEn - unter dem Namen 'Jobcenter' - weiterarbeiten können und so die Chance bekommen, die Betreuung der Hilfebedürftigen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Mit dem Grundgesetzartikel 91e wird auch eine neue rechtliche Grundlage für die Optionskommunen geschaffen. Diese politische Entscheidung spiegelt die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation, die für keines der beiden Modelle klare Vorzüge belegen konnte. Die Entscheidung, die Mischverwaltung dauerhaft festzuschreiben, steht den Föderalismusreformen der letzten Jahre diametral entgegen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Kundenzufriedenheit im SGB II: Arbeitsvermittler im Urteil der ALG-II-Empfänger (2010)

    Tisch, Anita;

    Zitatform

    Tisch, Anita (2010): Kundenzufriedenheit im SGB II: Arbeitsvermittler im Urteil der ALG-II-Empfänger. (IAB-Kurzbericht 07/2010), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Das SGB II räumt dem Dienstleistungsgedanken in der Arbeitsvermittlung einen hohen Stellenwert ein. Mit intensiver Beratung und Betreuung sollen bessere Integrationserfolge erzielt werden. Das IAB legt nun Ergebnisse einer repräsentativen Untersuchung vor, in der drei Jahre nach Einführung der Reform Arbeitslosengeld(ALG)-II-Empfänger zu ihren Erfahrungen im Umgang mit den Mitarbeitern der SGB-II-Träger befragt wurden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP (2010)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der CDU/CSU (2010): Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/1555 (04.05.2010)), 35 S.

    Abstract

    "Mit diesem Gesetz soll auf der Grundlage des vom Bundeskabinett am 31. März 2010 beschlossenen Entwurfs einer Grundgesetzänderung (Artikel 91e GG) sichergestellt werden, dass die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Agenturen für Arbeit und Kommunen fortgesetzt werden kann. Die Erbringung der Leistungen aus einer Hand wird damit auch zukünftig sichergestellt. Die Träger Bundesagentur für Arbeit und Kommunen werden im Regelfall die Aufgaben in gemeinsamen Einrichtungen wahrnehmen. Der Entwurf baut damit auf den Erfahrungen der Zusammenarbeit auf und entwickelt diese im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiter. Gleichzeitig sollen die Grundlagen für Verbesserungen in der Qualität der Leistungserbringung geschaffen werden. Die zugelassenen kommunalen Träger sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Aufgaben unbefristet wahrzunehmen, wobei kommunalen Neugliederungen Rechnung zu tragen ist. Darüber hinaus sollen auf Antrag weitere kommunale Träger zugelassen werden. Diese Form der Durchführung durch kommunale Träger soll jedoch die Ausnahme bleiben. Entsprechend der zugrunde liegenden grundgesetzlichen Vorschrift soll die Anzahl der zugelassenen kommunalen Träger ein Viertel der zum Antragszeitpunkt bestehenden Aufgabenträger - bezogen auf das gesamte Bundesgebiet - nicht überschreiten." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    SGB II: 5 Jahre Option (2010)

    Zitatform

    Deutscher Landkreistag (2010): SGB II: 5 Jahre Option. (Schriften des Deutschen Landkreistages), Berlin, 28 S.

    Abstract

    "In den fünf Jahren der Aufgabenerfüllung im Rahmen der Option legten die 63 Kreise und sechs kreisfreien Städte einen weiten und zum Teil auch harten Weg zurück. ... In der vorliegenden Broschüre werden fünf Jahren der Aufgabenerfüllung im Rahmen der Option durch 63 Kreise und sechs kreisfreien Städte schlaglichtartig und themenbezogen in den Blick genommen. Zudem wird mit diesem Heft versucht, einen Beitrag in der Diskussion um die weitere Trägerschaft im SGB II nach der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der ARGEn zu leisten. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Zu den Arbeitsentwürfen bzw. Gesetzentwürfen der Bundesregierung "Gesetz der eigenverantwortlichen und kooperativen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende" und "Gesetz zur Verstetigung der kommunalen Option": Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der SPD (Drucksache 17/712) (2010)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag (2010): Zu den Arbeitsentwürfen bzw. Gesetzentwürfen der Bundesregierung "Gesetz der eigenverantwortlichen und kooperativen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende" und "Gesetz zur Verstetigung der kommunalen Option". Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der SPD (Drucksache 17/712). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/1137 (23.03.2010)), 12 S.

    Abstract

    "Für die gesetzliche Regelung der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales in Form der Arbeitsentwürfe eines Gesetzes zur Einführung der eigenverantwortlichen und kooperativen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und eines Gesetzes zur Verstetigung der kommunalen Option einen Vorschlag unterbreitet, der eine Gestaltung im Rahmen der bestehenden staatlichen Ordnung, also ohne Änderung des Grundgesetzes und ohne Verschiebungen der Finanzierungslasten zwischen Bund, Ländern und Kommunen vorsah. Zu diesen Arbeitsentwürfen wurde die Befassung der Bundesressorts eingeleitet. Die weitaus meisten Fragen zu den Entwürfen könnte die Bundesregierung erst nach Abschluss der Ressortabstimmung umfassend beantworten. Die Abstimmung zu den Arbeitsentwürfen wird derzeit allerdings nicht weiterverfolgt. Vielmehr werden Gespräche geführt, die zum Ziel haben, eine Grundgesetzänderung als Basis für die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorzuschlagen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    ARGE Irrungen und Wirrungen - Kein Ende in Sicht: zum Streit über verfassungskonforme Verwaltungsstrukturen nach dem Verdikt des Bundesverfassungsgerichts (2009)

    Dyllick, Joachim; Neubauer, Reinhard; Lörincz, Ernö;

    Zitatform

    Dyllick, Joachim, Ernö Lörincz & Reinhard Neubauer (2009): ARGE Irrungen und Wirrungen - Kein Ende in Sicht. Zum Streit über verfassungskonforme Verwaltungsstrukturen nach dem Verdikt des Bundesverfassungsgerichts. In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 48, H. 4, S. 204-211.

    Abstract

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht die ARGEn in ihrer gegenwärtigen Struktur zum 'Auslaufmodell' verurteilt hat, werden in der Politik weiterhin Strukturansätze diskutiert, die Leistungen 'aus einer Hand' ermöglichen sollen. Der Beitrag untersucht die Realisierungsmöglichkeiten der Prämisse der Einhändigkeit. Er beschreibt vorliegende Konzepte wie die des 'kooperativen Jobcenters' und der 'Zentren für Arbeit und Grundsicherung' (ZAG), referiert die Position des Deutschen Landkreistages und fasst die Kritikpunkte an einer 'legalisierten Mischverwaltung' zusammen. Er kommt zu dem Schluss, dass verfassungskonformes Verwaltungshandeln gemäß SGB II 'aus einer Hand' nicht funktioniert. Dieses Modell verunmöglicht durch die institutionelle Koppelung unabhängige und eigenständige Entscheidungen der Aufgabenträger. Eine Mischverwaltung durch Verfassungsänderung zu 'legalisieren', ist grundgesetzkonform nicht möglich. Stattdessen plädieren die Autoren für eine 'Leistungserbringung unter einem Dach' durch Kooperation bei strikter Aufgabentrennung. 'Eine Veränderung des Aufgabenzuschnitts wäre in verfassungskonformer Weise möglich, indem die Leistungsgewährung (Grundsicherung, Kosten der Unterkunft) vollständig in die Hand der Kommunen gelegt wird.' (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Übergänge von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Ergebnisse 2007/2008 (2009)

    Hartmann, Michael; Hofmann, Bernd; Grimm, Christopher;

    Zitatform

    Hartmann, Michael, Bernd Hofmann & Christopher Grimm (2009): Übergänge von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Ergebnisse 2007/2008. (Methodenbericht der Statistik der BA), Nürnberg, 46 S.

    Abstract

    "Mit dieser Publikation knüpft die Statistik der BA an einen Methodenbericht vom Juni 2008 an und legt neuere Daten zu Beschäftigungsaufnahmen von Arbeitslosengeld II-Empfängern vor. Dabei werden integrierte Auswertungen von Grundsicherungs- bzw. Arbeitslosenstatistik und Beschäftigungsstatistik genutzt. Im aktuellen Methodenbericht werden diese integrierten Auswertungen nochmals ausführlich erläutert und Ergebnisse für den Zeitraum Juli 2007 bis Juni 2008 dargestellt. Enthalten sind Tabellen und Karten mit Übergangsraten von Trägern der Grundsicherung, sowie vergleichende Analysen dieser Übergangsraten. Zusätzlich werden der interessierten Öffentlichkeit im Internet weiteres umfangreiches Datenmaterial sowie weitere methodische Erläuterungen zur Verfügung gestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wege zu einer verfassungskonformen SGB II-Organisation: BVerfG-Urteil, Reaktionen und Schlussfolgerungen im Schrifttum 2008 (2009)

    Henneke, Hans-Günter;

    Zitatform

    (2009): Wege zu einer verfassungskonformen SGB II-Organisation. BVerfG-Urteil, Reaktionen und Schlussfolgerungen im Schrifttum 2008. (Schriften des Deutschen Landkreistages), Berlin, 218 S.

    Abstract

    "Am 20.12.2007 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Arbeitsgemeinschaften gem. Paragraph 44b SGB II dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung widersprechen. Das Gericht hat das Ziel der einheitlichen Aufgabenwahrnehmung, also der Leistungserbringung aus einer Hand, ausdrücklich anerkannt und dem Gesetzgeber bis zum 31.12.2010 Zeit für eine Neuregelung, die das Ziel einer Bündelung des Vollzugs der Grundsicherung für Arbeitsuchende verfolgt, eingeräumt. Zugleich hat es darauf hingewiesen, dass die Regelung des Paragraph 6a SGB II zeigt, dass der Bundesgesetzgeber selbst eine in der Natur der Aufgabe begründete Notwendigkeit für die gem. Paragraph 44b SGB II organisierte Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur und kommunalen Trägern nicht gesehen hat und die Frage aufgeworfen, weshalb der Vollzug der Leistungen durch Kreise und kreisfreie Städte anstelle der Arbeitsgemeinschaften nicht auch ohne die im SGB II vorgesehene zahlenmäßige Beschränkung möglich sein sollte. In der Veröffentlichung werden alle 2008 im rechtswissenschaftlichen Schrifttum erschienenen Beiträge zur Entscheidung des BVerfG und zu aus der Entscheidung zu ziehenden Schlussforderungen auf der Grundlage geltenden Verfassungsrechts dokumentiert: Hans-Günter Henneke: Ist die dauerhafte Ausweitung des Optionsmodells nach § 6a SGB II verfassungsrechtlich untersagt?; Hans-Günter Henneke: Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Verlängerung/Entfristung/Ausweitung des sog. Kommunalen Optionsmodells : Anmerkungen zur Stellungnahme der Bundesressorts; Hans-Günter Henneke: Hat das BVerfG die Trägerschaft im SGB II durch die Bundesagentur einerseits und die Kommunen andererseits bestätigt?; Hans-Günter Henneke: Arge-Regelungsprobleme: Wege zu einer verfassungskonformen SGB II-Organisation; Hans-Günter Henneke: Art. 84 GG : Klare Verantwortungszuordnung oder neue Vernetzungsstrategien?; Hans-Günter Henneke: Stärkung der Ebenenverantwortung oder Eröffnung von Umgehungsstrategien? : Zur Bedeutung der Art. 84 Abs. 1, 104a und 115 GG für die Stellung der Kommunen im Bundesstaat; Stefan Korioth: Leistungsträgerschaft und Kostentragung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) : Aufgabenwahrnehmung aus 'einer Hand' zwischen reformiertem Grundgesetz und Bundesverfassungsericht; Friedrich Schoch: Neukonzeption der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie durch das Bundesverfassungsgericht?; Dan Bastian Trapp: Die Kontinuität der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur sog. Mischverwaltung; Peter M. Huber: Das Verbot der Mischverwaltung - de constitutione lata et ferenda : zum SGB-II-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007; Friedrich E. Schnapp: Mischverwaltung im Bundesstaat nach der Föderalismusreform; Volker Wahrendorf: Koordination statt Kooperation : zu neuen Organsiationsstrukturen im SGB II nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007; Klaus Ritgen: Selbstverwaltungsgarantie und Mischverwaltungsverbot als Schranken der Organisationsgewalt des Bundes; Martin Burgi: Vom 'Verbot der Mischverwaltung' zur Dogmatik der vertikalen Kooperation im Bundesstaat; Daniela Winkler: Die Umsetzung von 'Hartz IV' als Herausforderung an das Organisationsrecht; Markus Mempel: Quo vadis, Hartz IV? : Handlungsoptionen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur SGB II-Organisation vom 20. Dezember 2007; Matthias Cornils: Verbotene Mischverwaltung : zur Kontur des Verfassungsgrundsatzes föderal getrennter Verwaltungsräume vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; Winfried Kluth: Der grundgesetzliche Schutz der Landkreise vor Aufgabenübertragung und Aufgabenentzug; Christian Waldhoff: 'Hartz IV' vor dem Bundesverfassungsgericht : die Selbstverantwortung der Kreise zwischen eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung und verfassungswidriger Mischverwaltung; Horst Dreier: Verfassungsänderung leicht gemacht. (IAB)" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II 2005-2008: Abschlussbericht (2009)

    Hesse, Joachim Jens; Rüdiger, Ronald; Götz, Alexander; Schubert, Simon;

    Zitatform

    Hesse, Joachim Jens & Alexander Götz (2009): Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II 2005-2008. Abschlussbericht. (Schriften des Deutschen Landkreistages), Berlin, 321 S.

    Abstract

    Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat das Internationale Institut für Staats- und Europawissenschaften (ISE) mit einer Untersuchung zu den administrativen, organisatorischen und staats- wie kommunalpolitischen Auswirkungen der unterschiedlichen Modelle zur Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II beauftragt. Der Endbericht fasst die Ergebnisse der Evaluation einer dreieinhalbjährigen Begleitung der Aufgabenwahrnehmung (2005-2008) zusammen (Teil A). Einen Schwerpunkt bildet dabei die detaillierte und schrittweise ausdifferenzierte flächendeckende Befragung aller Landkreise und Optionsstädte sowie ihrer örtlichen Grundsicherungsstellen (Teil B). Die beiden Teile des Untersuchungsberichts wurden identisch strukturiert, um eine Zuordnung der empirischen Erkenntnisse zu erleichtern. Hierbei geht der Gutachter jeweils in einem ersten Kapitel auf die Trägerentscheidung und das Trägerverhältnis als gleichsam zusammenfassende Indikatoren für die Funktionalität des neuen Leistungssystems ein. Es folgen Betrachtungen zur Handlungssituation, zur äußeren Struktur, zur Binnen- und Prozessorganisation sowie zu den Schnittstellen mit kommunalen und Agenturaufgaben. Behandelt werden außerdem der Personal- und Ressourceneinsatz im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Klientel- und Leistungsstruktur, sozialintegrative Maßnahmen nach Paragraph 16a SGB II sowie Gesichtspunkte der Aufsicht und Steuerungsfähigkeit. Auf dieser Grundlage legt der Gutachter einen Modellvergleich im Rahmen des gesetzlich verfügten Systemwettbewerbs vor. Dessen Bilanzierung und die Bewertung von künftigen Trägervarianten durch die befragten Kommunen führen ihn zu einer Reihe von Empfehlungen, die pragmatische Lösungen für ein konkurrenzfähiges und wettbewerbsbasiertes System vorsehen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Konstitutionelles Experiment als Governanceform: zur Rolle der Experimentierklausel in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (2009)

    Kaps, Petra;

    Zitatform

    Kaps, Petra (2009): Konstitutionelles Experiment als Governanceform. Zur Rolle der Experimentierklausel in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. In: S. Botzem, J. Hofmann, S. Quack, G. F. Schuppert & H. Straßheim (Hrsg.) (2009): Governance als Prozess : Koordinationsformen im Wandel (Schriften zur Governance-Forschung, 16), S. 607-633.

    Abstract

    Der Beitrag untersucht, welche Wirkung die Einführung der Experimentierklausel in das SGB II im Rahmen der Hartz-IV-Reformen auf die institutionellen Regelungsstrukturen des Politikfeldes der Arbeitsmarktpolitik hat. Die zentrale These lautet, 'dass im beschriebenen Politikfeld zur Lösung eines Rechtsetzungsdilemmas über die Experimentierklausel eine neue Governanceform eingeführt wurde, die sich als hoch komplexe und dynamische Form von Governancemodi darstellt und die sowohl die Governance jedes Umsetzungsmodells als auch die strategischen Interaktionsbeziehungen zwischen den Modellen strukturiert'. Diese neue Governanceform wird als 'konstitutionelles Experiment' definiert und beschrieben. Danach wird untersucht, welche Eigeninteressen kollektiver Akteure in die Entwicklung der gesetzlichen Regelungsstrukturen, und speziell der Experimentierklausel eingeflossen sind, und es werden die Folgen der neuen Governanceform für die jeweiligen Regelungsstrukturen in den einzelnen Modellen der Aufgabenwahrnehmung diskutiert. Im Anschluss daran wird der Zusammenhang zwischen der Veränderung von Regelungsstrukturen auf übergeordneten Ebenen und Prozessen der Institutionalisierung von Regelungsstrukturen und Governancemodi auf untergeordneten Ebenen untersucht. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass die Interaktion des privaten Wettbewerbsmodus mit staatlichen und privat-öffentlich gemischten Modi der Leistungserbringung im Zeitverlauf zu Wettbewerbsverzerrungen führen, deren Konsequenzen abschließend erläutert werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Können wir nicht einfach gute Freunde bleiben ... ?: getrennte Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bietet keine Zukunft (2009)

    Kirsch, Johannes; Knuth, Matthias; Schweer, Oliver; Mühge, Gernot;

    Zitatform

    Kirsch, Johannes, Matthias Knuth, Gernot Mühge & Oliver Schweer (2009): Können wir nicht einfach gute Freunde bleiben ... ? Getrennte Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bietet keine Zukunft. (IAQ-Report 2009-04), Duisburg, 11 S. DOI:10.17185/duepublico/45633

    Abstract

    Neben den rund 350 Arbeitsgemeinschaften und den 69 optierenden Kommunen gibt es derzeit 23 kommunale Einheiten, in denen Arbeitsagenturen und Kommunen die Aufgaben in der Grundsicherung für Arbeitssuchende getrennt wahrnehmen. Das von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Projekt 'Chancen der Integration von Leistungsprozessen bei getrennter Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II' hat die Organisation der Leistungsprozesse sowie die Qualität der Kooperation zwischen Bundesagentur und Kommune bei getrennter Aufgabenwahrnehmung analysiert. Hierzu wurden drei Fallstudien und eine telefonische Kurzbefragung durchgeführt. Die Ergebnisse werden in dem IAQ-Report zusammengefasst. Danach erzwingt die Aufgabenzuweisung durch das SGB II auch bei getrennter Aufgabenwahrnehmung (GAW) eine Zusammenarbeit. In der überwiegenden Zahl der Fälle ist man um eine enge Kooperation bemüht - bindende Vereinbarungen darüber werden jedoch vermieden. Auch die beste Kooperation ändert nichts daran, dass getrennte, aber leistungsrechtlich wechselseitig voneinander abhängige Bescheide erstellt werden müssen. Ein automatisierter Datenabgleich oder -austausch ist bisher technisch nicht möglich. Das ursprüngliche Versprechen der Hartz-Reformen, ganzheitliche Dienstleistungen aus einer Hand zu erbringen, kann in der getrennten Aufgabenwahrnehmung nicht eingelöst werden. Wenn die Politik sich nicht auf eine dauerhafte Nachfolgelösung für die Arbeitsgemeinschaften einigen kann, wird das 'Nebeneinander von Arbeits- und Sozialamt' mehr als zwanzig Mal so viele Menschen betreffen wie vor der Reform. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die institutionelle Umsetzung von "Hartz IV" (2009)

    Knigge, Arnold;

    Zitatform

    Knigge, Arnold (2009): Die institutionelle Umsetzung von "Hartz IV". In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 48, H. 9, S. 526-543.

    Abstract

    "Am 20.12.2007 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die gesetzliche Konstruktion der Arbeitsgemeinschaft als Mischverwaltung für verfassungswidrig erklärt und bis Ende 2010 eine verfassungsfeste Lösung gefordert. Im Folgenden werden zunächst die Entscheidung des BVerfG und der damit gesetzte Rahmen einer notwendigen Neuregelung dargestellt. Anschließend werden die bisherigen politischen Versuche einer institutionellen Reform zusammengefasst und die Ergebnisse der wissenschaftlichen Vergleichsuntersuchungen zwischen Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen wiedergegeben. Schließlich werden die Ziele und Ansatzpunkte der bis Ende 2010 fälligen Reform untersucht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ein System für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen? Das SGB II und seine Schnittstellen zu anderen Sozialgesetzbüchern (2009)

    Oschmiansky, Frank; Kaps, Petra;

    Zitatform

    Oschmiansky, Frank & Petra Kaps (2009): Ein System für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen? Das SGB II und seine Schnittstellen zu anderen Sozialgesetzbüchern. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 62, H. 8, S. 439-445. DOI:10.5771/0342-300X-2009-8-439

    Abstract

    "Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende sollte ein einheitliches System für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen geschaffen werden. Aufgrund politischer Kontroversen wird die neue Leistung allerdings in drei verschiedenen institutionellen Modellen umgesetzt. Eine Evaluation sollte zeigen, welches Modell sich am besten eignet. Im Rahmen dieser Evaluation wurde u. a. untersucht, inwieweit mit der Einführung der Grundsicherung neue Schnittstellen zu anderen Sozialleistungssystemen entstanden sind, wie diese die Übergänge von arbeitsuchenden Menschen in Beschäftigung beeinflussen und wie sich diese Schnittstellen zwischen den drei Modellen der Umsetzung unterscheiden. Der Beitrag präsentiert Ergebnisse der Evaluation. Es zeigte sich, dass es vor allem bei drei Gruppen zu einer verwaltungsaufwendigen und bürgerunfreundlichen Doppelbetreuung kommt: bei jugendlichen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, bei Rehabilitanden im Rechtskreis SGB II sowie bei Aufstockern (Beziehern von Arbeitslosengeld I und ergänzendem Arbeitslosengeld II). Dies gilt generell für alle drei Modelle der Aufgabenwahrnehmung, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Alles auf Anfang (2009)

    Schmergal, Cornelia;

    Zitatform

    Schmergal, Cornelia (2009): Alles auf Anfang. In: Wirtschaftswoche H. 51, S. 28.

    Abstract

    "Bund und Länder entscheiden über die Reform der Jobcenter. Deren Zerschlagung würde mehr Probleme schaffen als lösen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sind ARGEn wirklich besser?: Anmerkungen zur Evaluation der Betreuungsorganisation im Bereich der Grundsicherung (2009)

    Schneider, Hilmar;

    Zitatform

    Schneider, Hilmar (2009): Sind ARGEn wirklich besser? Anmerkungen zur Evaluation der Betreuungsorganisation im Bereich der Grundsicherung. (IZA Standpunkte 16), Bonn, 16 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung von Arbeitslosengeld II wurde auch die behördliche Zuständigkeit für die Grundsicherung einer grundlegenden Reorganisation unterzogen. Während in der überwiegenden Mehrheit der Kommunen in Form der sogenannten Arbeitsgemeinschaften eine Mischverwaltung aus Bundesagentur für Arbeit und örtlichen Kommunen geschaffen wurde, wurde den sogenannten Optionskommunen eine eigenständige Verwaltung zugestanden. Die Verwaltungspraxis sollte zeigen, welche von beiden Verwaltungsformen die effektivere Betreuung von erwerbsfähigen Bedürftigen gewährleistet. Deshalb legte der Gesetzgeber fest, dass beide Verwaltungsformen bis Ende 2008 evaluiert werden sollten. In dem entsprechenden Evaluationsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird festgestellt, dass die Arbeitsgemeinschaften im Großen und Ganzen besser abschneiden als die Optionskommunen. Das vorliegende Papier setzt sich kritisch mit diesem Bericht auseinander. Es zeigt, dass das verwendete Untersuchungsdesign keine eindeutigen Schlussfolgerungen zulässt. Paradoxerweise könnten die vordergründig für die Arbeitsgemeinschaften sprechenden Ergebnisse sogar ein Beleg dafür sein, dass in Wahrheit die Optionskommunen effektiver arbeiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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