Seit seiner Einführung im Jahr 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn von anfänglich 8,50 Euro pro Stunde in mehreren Schritten auf inzwischen 10,45 Euro erhöht. Die bis 2020 in Kraft getretenen Anhebungen blieben hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurück, womit auch der Anteil der davon betroffenen Betriebe deutlich sank. Die Anhebungen haben sich aus diesem Grund kaum negativ auf die Beschäftigung ausgewirkt.
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