Die folgenden Auswertungen basieren auf einer (hochgerechneten) 10-Prozent-Stichprobe aller Zugänge in den Leistungsbezug nach SGB III im Jahr 2010. In den Auswertungen sind nur Personen berücksichtigt, die beim Zugang in den Leistungsbezug zwischen 16 und 64 Jahre alt waren. Wiederaufnahmen des Leistungsbezuges innerhalb einer Arbeitslosigkeitsepisode werden nicht als Neuzugänge gezählt. Die Abgrenzung der Branche Arbeitnehmerüberlassung erfolgt über den Wirtschaftszweig 782 und 783. Weitere Details zu den Daten und Abgrenzungen finden sich bei Hofmann und Stephan (2014)
Erhebungszeitraum
2010
Veröffentlichungsdatum
29.7.2015
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