Seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts steht die Befürchtung im Raum, dass das sogenannte Normalarbeitsverhältnis als unbefristetes, sozialversicherungspflichtiges Vollzeitbeschäftigungsverhältnis in Deutschland an Bedeutung verliert und die unter dem Oberbegriff „atypischer Beschäftigung“ gefassten Beschäftigungsverhältnisse an Relevanz gewinnen. Zu letzteren werden üblicher Weise sozialversicherungspflichtige und geringfügige Teilzeitbeschäftigungen, befristete Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit und freie Honorartätigkeiten von Soloselbständigen gezählt. Daraus speist sich die Befürchtung, dass die genannten Erwerbsformen zum Teil eine geringere Dauer aufweisen, mit geringeren Löhnen einhergehen und aufgrund geringerer und kürzerer Beitragszahlungen in die Sozialversicherungssysteme eine geringere soziale Schutzwirkung entfalten. Aufgrund der starken Erwerbszentrierung unseres sozialen Sicherungssystems ist es für die sozial- und arbeitsmarktpolitische Steuerung relevant, die Entwicklung der verschiedenen Erwerbsformen im Blick zu behalten.
Die Strukturtabellen auf Basis des IAB-Betriebspanels 2010 bis 2022 zeigen auf, wie sich die verschiedenen Erwerbsformen je nach Wirtschaftszweig, Bundesland und Betriebsgröße entwickelt haben. Insgesamt wird deutlich, dass von einer kontinuierlichen Erosion unbefristeter, sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse außerhalb der Zeitarbeitsbranche nicht die Rede sein kann. Zudem sind die branchen- und betriebsgrößenspezifischen Strukturen und Entwicklungen äußerst heterogen.
Erhebungszeitraum
2010 - 2022
Veröffentlichungsdatum
29.12.2023
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