Der Personalrat ist an Entscheidungen der Institutsleitung in personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten sowie bei einer Reihe anderer Aufgaben beteiligt. Welche Maßnahmen am IAB der Beteiligung der Personalvertretung unterliegen, regelt das Bundespersonalvertretungsgesetz.
Die Beteiligung erfolgt in Form einer Mitbestimmung (die Maßnahme darf nur mit Zustimmung des Personalrates durchgeführt werden), der eingeschränkten Mitbestimmung (die Institutsleitung muss die Angelegenheit mit dem Personalrat erörtern) und der Anhörung.
Mitbestimmungsrechte haben die Personalräte u. a. bei personellen Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel Einstellungen, Kündigungen, Entlassungen, Beförderungen und beim Abschluss von Dienstvereinbarungen (beispielsweise über Arbeitszeitregelungen oder Telearbeit).
In der halbjährlichen Personalversammlung informiert der Personalrat über seine Tätigkeit und nimmt Anträge der Beschäftigten entgegen. Schwerpunkte der Arbeit waren und sind: der neue Tarifvertrag und seine Wirkung, die Zahlung von Leistungsprämien und Leistungskomponenten zum Arbeitsentgelt, Personalbeurteilungsverfahren, eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit, Entfristung von Arbeitsverhältnissen sowie die Durchführung des Mitbestimmungsrechts bei der Einführung und dem Ausbau von Controllinginstrumenten.
Der Personalrat und die Institutsleitung haben strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu behandeln. Hierzu finden regelmäßige Gespräche zwischen Personalrat und Institutsleitung statt.
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