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Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte des IAB wird nach dem Bundesgleichstellungsgesetz aller vier Jahre gewählt.

Zu ihren Aufgaben gehören die Förderung und Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes sowie die Überwachung seiner Einhaltung. Sie ist an allen personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten innerhalb des IAB beteiligt, die die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie umfassen. Die Ausübung dieser Aufgaben erfolgt weisungsunabhängig.

Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt und berät die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IAB in Einzelfällen insbesondere bei Fragen und Problemen zur beruflichen Förderung, zur Beseitigung von Benachteiligungen und zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.

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