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FAQ – Fragen und Antworten zur IAB-Stellenerhebung

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Was ist die IAB-Stellenerhebung?

Die IAB-Stellenerhebung ist eine große, quartalsweise durchgeführte Befragung von Betrieben und Verwaltungen, die repräsentativ das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot in Deutschland abbildet. Sie ermittelt die Gesamtzahl aller offenen Stellen am Arbeitsmarkt, einschließlich jener Stellen, die nicht der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet werden. Darüber hinaus bietet sie Informationen zum letzten Fall der Neueinstellung, eines abgebrochenen Suchvorgangs und die betrieblichen Einschätzungen zu (aktuellen) arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen.

Was wird in der IAB-Stellenerhebung gefragt?

Die Stellenerhebung ist eine Befragung, die sich auf Fragen der Personalbesetzung und den offenen Stellen in den Betrieben spezialisiert hat. Hierbei ist der Fragebogen in Themenblöcke unterschiedlicher Größe gegliedert:

  • Beschäftigung insgesamt: Enthält Fragen über die Anzahl als auch über das Qualifikationsniveau der Beschäftigten
  • Personalbedarf insgesamt: Widmet sich der Suche nach neuen Beschäftigten, ihrem Qualifikationsniveau, Stellenbezeichnung der Vakanzen, als auch Einschätzung über die zukünftige Entwicklung der Anzahl der Beschäftigten
  • Die letzten 12 Monate: Dieser Abschnitt beschäftigt sich speziell mit dem letzten abgelaufenen Jahr des Betriebs. Es werden sowohl Fragen zur Einstellung als auch zum Ausscheiden von Mitarbeitenden gestellt.
  • Arbeitszeitkonten: Hier stehen Arbeitszeitkonten, ihre Ausgestaltung, wie ihre Nutzung im Vordergrund
  • Personalvertretung/Tarifbindung: Es geht sowohl um die Tarifbindung, als auch um betriebliche Mitbestimmung der Betriebe.
  • Beschäftigung arbeitsloser Personen: Dieser Abschnitt des Fragebogens dient dazu um einen genaueren Überblick über die Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen bzw. Langzeitarbeitslosen zu bekommen. Es werden Fragen über die Berücksichtigung von Bewerbungen von Langzeitarbeitslosen, wie auch von den Betrieben zugeschriebene Eigenschaften abgefragt.
  • Der letzte Fall einer sozialversicherungspflichtigen Neueinstellung: Hier werden detaillierte Fragen über die letzte Einstellung, wie z.B. Geschlecht, Einstellungsprozess, Art der Suche oder Art der besetzten Stelle beziehungsweise der vereinbarte Stundenlohn abgefragt.
  • Abgebrochene Personalsuche: Hier stehen die Beweggründe der Betriebe eine Personalsuche einzustellen im Vordergrund. Unter anderem wird auf die Gründe des Abbruchs, das Anforderungsniveau der Stelle als auch die Suchstrategie der Betriebe eingegangen.

Was wird unter einer offenen Stelle im Sinne der Befragung verstanden?

Es werden Mitarbeiter gesucht, die vom Betrieb in einem Anstellungsverhältnis beschäftigt werden sollen. Dazu gehören alle Arbeitnehmer, Beamte und auch geringfügig Beschäftigte (Mini-Jobs). Auszubildende, von anderen Unternehmen entliehene Leih-/Zeitarbeiter, Praktika mit Ausbildungszweck und Ein-Euro-Jobs werden nicht mitgezählt. Personen, die in andere Betriebsstätten oder in andere Unternehmen verliehen werden sollen, werden mitgezählt. Der Betrieb muss aktuell nach solchen Mitarbeitern suchen. Der Zeitpunkt der Einstellung spielt keine Rolle.

Was wird in der Befragung unter einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten verstanden?

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Sinne der Befragung sind alle Auszubildenden und Beschäftigten, die nicht geringfügig beschäftigt sind oder öffentlich gefördert werden (z.B. Ein-Euro-Job). Nicht dazu zählen außerdem Selbstständige, Beamte und entliehene Zeit-/Leiharbeiter.

Warum ist die letzte Neueinstellung wichtig für die IAB-Stellenerhebung?

In der IAB-Stellenerhebung werden Fragen zum Rekrutierungs- und Einstellungsprozess der letzten Neueinstellung eines sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters gestellt. Diese regelmäßige und detaillierte Abbildung von Stellenbesetzungsprozessen ist weltweit ein Alleinstellungsmerkmal der IAB-Stellenerhebung. Sie liefert damit Informationen zu Merkmalen der besetzten Stelle, der eingestellten Person, zu Such- und Besetzungswegen einschließlich des Einschaltungsgrades der Arbeitsvermittlung, zu Such- und Besetzungszeiten, Bewerberzahlen, Besetzungsschwierigkeiten sowie über gemachte Kompromisse. Durch die jährlich wiederkehrenden Befragungen können somit vor allem langfristige Veränderungen und Entwicklungen bei der Personaleinstellung genau analysiert werden.

Warum wird nur nach der letzten Neueinstellung gefragt?

In der IAB-Stellenerhebung wird nach der letzten Neueinstellung innerhalb der letzten 12 Monate gefragt. Bei mehreren eingestellten Beschäftigten am gleichen Tag soll die Person, die im Alphabet am weitesten vorne steht, ausgewählt werden. Es handelt sich hierbei also um eine zufällige Auswahl der betrieblichen Neueinstellungen abhängig vom Teilnahmedatum an der IAB-Stellenerhebung. Dadurch kann es sein, dass die letzte Neueinstellung nicht unbedingt typisch für das normale Such- und Einstellungsverhalten eines einzelnen Betriebes ist. Jedoch wird durch das Zusammenführen einer großen Anzahl von Antworten in der IAB-Stellenerhebung eine valide Statistik erreicht, da dadurch unterschiedliche Neueinstellungen entsprechend ihres Auftretens in allen Betrieben abgebildet werden. Somit können verlässliche und repräsentative Aussagen über die Einstellungsprozesse und deren Veränderungen gemacht werden. Durch diese Abfragemethodik, können Einstellungsprozesse erfragt werden ohne dass Betriebe zu allen Neueinstellungen Auskunft geben müssen.

Wer wird befragt?

Potenziell können sämtliche Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten unter Ausschluss der Privathaushalte befragt werden. Die Befragung richtet sich immer an Personalverantwortliche bzw. Geschäftsführer mit Personalverantwortung.

Welche Betriebe werden zur Teilnahme an der IAB-Stellenerhebung eingeladen?

Aus der gesamten Population der möglichen Betriebe wird jedes Jahr eine neue Zufallsstichprobe gezogen, welche in bestimmten Eigenschaften von einer Normalverteilung der Betriebsmerkmale abweicht (disproportional geschichtete Zufallsbruttostichprobe). Dabei wird nach Region, Betriebsgrößenklasse sowie nach Wirtschaftszweig unterteilt. So ergeben sich alle Betriebe, die zur Teilnahme an der IAB-Stellenerhebung aufgefordert werden.

Wann und wie viele Betriebe werden befragt?

Die schriftliche Befragung der IAB-Stellenerhebung wird jedes Jahr im vierten Quartal durchgeführt bei (aktuell) rund 140.000 Betrieben und Verwaltungen durchgeführt. Die Anzahl der antwortenden Betriebsstätten liegt seit 2004 zwischen 11.000 und 21.000. Auf dieser Basis werden bei rund 9.000 Betrieben sehr kurze telefonische Nachbefragungen in den drei Folgequartalen durchgeführt.

Wer führt die Befragung durch?

Die Befragung wird aktuell vom Institut Economics & Data ED23 GmbH im Auftrag des IAB durchgeführt. Die telefonische Hotline wird zurzeit von der Firma T.I.P. BIEHL & PARTNER übernommen. Für weitere Fragen, wie zum Beispiel zur Gewährleistung des Datenschutzes der Befragung oder zu Economics & Data ED23 GmbH im Allgemeinem steht ihnen Dr. Ben Kriechel, (Economics & Data ED23 GmbH Lindwurmstraße 9, 80337 München) aber auch wir sehr gerne zur Verfügung.

Wer ist an den Forschungsergebnissen interessiert?

Die Zahl der offenen Stellen auf Basis der IAB-Stellenerhebung ist Bestandteil der Europäischen Statistik der offenen Stellen. Das IAB berichtet im Auftrag der Bundesregierung jedes Quartal die Anzahl offener Stellen in Deutschland an Eurostat. Auch innerhalb von Deutschland stößt die Auswertung unserer Befragungsdaten auf großes Interesses in Politik, Wirtschaft und interessierter Fachöffentlichkeit. Die Aussagen der Forschungsergebnisse sind fester Bestandteil der Politikberatung des IAB. Einen Überblick über aktuelle wissenschaftliche Arbeiten und darauf aufbauende Publikationen zur Politikberatung erhalten Sie in unserem Dossier zur IAB-Stellenerhebung.

Lassen sich langfristige Veränderungen untersuchen?

Die jährliche Wiederholung der Befragung verbunden mit in Bezug auf Zahl und Struktur offener Stellen sowie konkreter Einstellungsfälle im Wesentlichen gleichen Fragebögen ermöglichen die Daten der IAB-Stellenerhebung auch Analysen im Zeitverlauf. Seit 2000 widmet sich zusätzlich ein Modul der betrieblichen Einschätzung und Nutzung verschiedener arbeitsmarktpolitischer Instrumente im SGB II-Kontext und kann sich mit jeder Befragungswelle ändern. Daher sind in diesem Fragebogenteil langfristige Entwicklungen nur eingeschränkt untersuchbar.

Wie kann ich die Daten der IAB-Stellenerhebung für eigene Forschungszwecke nutzen?

Die Daten der Erhebung werden national und international für die Erforschung verschiedener Arbeitsmarktfragen verwendet. Die Daten der IAB-Stellenerhebung werden über das Forschungsdatenzentrum des IAB (FDZ) der Forschung zur Verfügung gestellt. Auf der Internetseite des FDZ finden Sie neben einem ausführlichen Datenreport, dem Fragenbogen auch detaillierte Informationen zum Datenzugang zur IAB-Stellenerhebung.

Ich habe noch weitere Fragen. Wie kann ich mich an das Team der IAB-Stellenerhebung wenden?

Sie können sich gerne direkt an unseren Ansprechpartner Alexander Kubis wenden oder Sie nehmen Kontakt über folgende Mailadresse mit uns auf: IAB.Stellenerhebung@iab.de