Die meisten Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, verfügen inzwischen über einen Zugang zum Internet. Vor allem bei älteren und gering gebildeten Leistungsbeziehenden ist dies mitunter jedoch nicht der Fall. Für viele Leistungsbeziehende stellt zudem das Smartphone die einzige Zugangsmöglichkeit zum Internet dar. Daher ist ein Teil der Kundinnen und Kunden bei Dienstleistungen der Jobcenter weiterhin auf Offline-Angebote angewiesen.
- Zum Beitrag im Online-Magazin IAB-Forum: Bei der IT-Ausstattung und Internetnutzung sind Personen mit SGB-II-Leistungsbezug gegenüber der Gesamtbevölkerung vielfach im Rückstand
- Presseinformation: Für viele Personen im Grundsicherungsbezug ist das Smartphone der einzige Internetzugang
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