Im ersten Halbjahr 2020 nahmen im Rechtskreis der Arbeitslosenversicherung weniger Personen an wichtigen Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung teil als im ersten Halbjahr 2019. Im zweiten Halbjahr 2020 stieg die Zahl zwar wieder an, das Niveau vor der Pandemie wurde aber bisher nicht wieder erreicht. Unabhängig davon blieb die Förderwirkung bei allen untersuchten Maßnahmen durchweg positiv.