Das IAB sieht in der evidenzbasierten Politikberatung seine zentrale Aufgabe. Das IAB strebt an, das – vom Wissenschaftsrat attestierte – hohe Niveau seiner Forschung, Beratung sowie der Datenproduktion und -bereitstellung zu erhalten und weiter auszubauen. Qualitativ hochwertige Forschung und umfassende, gesicherte Datengrundlagen bilden am Institut das Fundament für gute Politikberatung und professionellen Wissenstransfer.
Fester Bestandteil der Forschungsagenda des IAB sind die Evaluation arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, Untersuchungen zu Bildung und Weiterbildung, zu betrieblichen und regionalen Aspekten des Arbeitsmarktes, zum Wandel der Erwerbsformen sowie zu kurz- und langfristigen Arbeitsmarktprognosen.
Seit dem Frühjahr 2020 untersuchen wir sehr intensiv die Folgen der Covid-19-Pandemie für Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Gesellschaft. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Situation in den Betrieben, dem Ausbildungsmarkt und den sozialpolitischen Konsequenzen der Krise. Im Jahr 2022 kamen die Auswirkungen des Kriegs gegen die Ukraine auf Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Fluchtmigration als Forschungsthemen hinzu.
Im Blickpunkt unserer wissenschaftlichen Arbeit stehen zudem die drei gesellschaftlichen Megatrends Digitalisierung, Dekarbonisierung und demografischer Wandel. Diese werden den Arbeitsmarkt in den vor uns liegenden Jahren massiv verändern. Darüber hinaus befassen wir uns weiterhin intensiv mit den Themen Migration und Integration sowie dem Wandel der sozialen Sicherungssysteme.
Das IAB ist einer der größten Produzenten sozialwissenschaftlicher Forschungsdaten. Die Qualität dieser Daten ist dabei von enormer Wichtigkeit. Viele unserer Befunde basieren auf umfangreichen eigenen Erhebungen und auf Statistikdaten der Bundesagentur für Arbeit. Die Daten werden für die Forschungszwecke des IAB aufbereitet, können über unser Forschungsdatenzentrum (FDZ) eingeschränkt aber auch von externen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern genutzt werden.
Die organisatorische Nähe zur Bundesagentur für Arbeit und die Verbindung zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind ein Garant dafür, dass die Forschungsergebnisse nicht nur der wissenschaftlichen Öffentlichkeit, sondern auch den wichtigen Entscheidungsträgern aus Politik und Praxis zeitnah zur Verfügung stehen.
Gesetzlicher Auftrag
Das IAB forscht auf Basis von zwei gesetzlichen Aufträgen. §§ 280 und 282 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) weisen dem IAB die Aufgabe der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zu. Eine detaillierte Bestimmung jenseits einiger thematischer Mindestanforderungen zur Wirkungsforschung erfolgt nicht, auch um dem Gebot der Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes Rechnung zu tragen. Die nähere Ausgestaltung der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung übernimmt das IAB in eigener Verantwortung.
Dies gilt dem Grunde nach auch für den zweiten gesetzlichen Forschungsauftrag, der dem IAB gemäß § 55 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2005 übertragen wurde. Im Unterschied zur SGB-III-Forschung stützt sich die Umsetzung dieses zweiten Forschungsauftrags jedoch auf eine Zielvereinbarung, die jeweils für vier Jahre mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgeschlossen wird. Dabei wird mit dem Ministerium die thematische Grundausrichtung der Forschungsagenda vereinbart, nicht aber einzelne Projektvorhaben.
Forschungsfreiheit
Das IAB verfügt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags über uneingeschränkte Forschungsfreiheit. Forschungsfreiheit drückt sich für das IAB nicht nur in der Bestimmung der Forschungsthemen, sondern auch in der Bestimmung von Veröffentlichungsort und -zeitpunkt aus. Ausnahmen davon akzeptiert das IAB allein in Teilbereichen der Drittmittelforschung. Dort ist eine vorübergehende vertragliche Einschränkung der Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte möglich. Die Forschungsfreiheit des IAB ist zugleich über die Rahmengeschäftsordnung des IAB mit der Bundesagentur für Arbeit sowie über eine Kooperationsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales institutionell abgesichert.
Vorhabenplanung
Die jährliche Vorhabenplanung des IAB informiert über inhaltliche Forschungsschwerpunkte und aktuelle Forschungsthemen. In seiner Vorhabenplanung berücksichtigt das IAB insbesondere den Beratungsbedarf der Bundesagentur für Arbeit und deren Selbstverwaltung, von ihren dezentralen Organisationseinheiten (Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit und Jobcentern) sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
IAB-Vorhabenplanung 2024 (PDF)
IAB-Vorhabenplanung 2025 (PDF)