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FAQ – Fragen und Antworten zur IAB-Arbeitszeitrechnung

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Welche Komponenten umfasst die IAB-Arbeitszeitrechnung?

Der Ermittlung der Arbeitszeit, also der in der Gesamtwirtschaft in Deutschland im Durchschnitt geleisteten Arbeitsstunden, liegt in der IAB-Arbeitszeitrechnung eine differenzierte Komponentenrechnung zugrunde (für weiterführende Informationen hierzu vgl. Wanger/Weigand/Zapf 2016).

Bei den Beschäftigten Arbeitnehmern werden tarifliche Vorgaben, Kalendereffekte, personenbezogene sowie konjunkturelle Einflüsse und sonstige Komponenten berücksichtigt. Somit können einzelne verlängernde bzw. verkürzende Faktoren einer getrennten Analyse unterzogen werden, in ihrer Wirkung isoliert betrachtet und ihr Einfluss bestimmt werden. Dieses umfassende Berechnungskonzept trägt maßgeblich dazu bei, das gesamtwirtschaftliche beziehungsweise sektorale Arbeitsvolumen möglichst genau darzustellen. Für die Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen ist der Ansatz reduziert, da einige der Arbeitszeitkomponenten für diese Gruppe nicht relevant sind. Bei den Beschäftigten wird zudem in allen Komponenten – außer für die Mehrfachbeschäftigungen – eine Unterteilung nach Vollzeit und Teilzeit vorgenommen. Eine Übersicht der Arbeitszeitkomponenten kann der Abbildung entnommen werden.

Welche Personengruppen werden in der IAB-Arbeitszeitrechnung betrachtet?

Die IAB-Arbeitszeitrechnung (IAB-AZR) ist Bestandteil der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und erhält für diese Zwecke die Daten zu den Erwerbstätigen vom Statistischen Bundesamt (vgl. Link zu destatis: https://www.destatis.de/) zugeliefert. Die geleisteten Arbeitsstunden der Erwerbstätigen werden zudem differenziert für Beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie für Selbstständige ausgewiesen.

Der Definition der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) folgend, zählen zu den Erwerbstätigen gemäß dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, geringfügig Beschäftigte, Soldaten) oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben beziehungsweise in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen. Die Zuordnung zu den Erwerbstätigen erfolgt dabei unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder der vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Auch ist nicht von Bedeutung, ob aus der Erwerbstätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird. Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen werden nur einmal mit ihrer Haupterwerbstätigkeit erfasst (Personenkonzept). Sie werden nach dem Inlandskonzept (Erwerbstätige am Arbeitsort) erfasst, d.h. alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendler in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Maßgebend für die Zuordnung zur Stellung im Beruf bzw. zum Wirtschaftsbereich ist die zeitlich überwiegende Tätigkeit.

Wieso verändern sich die Ergebnisse der IAB-Arbeitszeitrechnung gegenüber früheren Veröffentlichungszeitpunkten?

Die IAB-Arbeitszeitrechnung (IAB-AZR) umfasst die Berechnung vierteljährlicher und jährlicher Ergebnisse zur Entwicklung der geleisteten Arbeitsstunden in Deutschland. Die Ergebnisse der IAB-Arbeitszeitrechnung (IAB-AZR) zu den geleisteten Arbeitsstunden fließen in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) des Statistischen Bundesamtes (destatis) ein. Deshalb müssen zu festgelegten Lieferterminen regelmäßig die Datenstände zwischen IAB und destatis ausgetauscht und aktualisiert werden.

Laufende/routinemäßige Revisionen beziehen sich auf die Überarbeitung der Ergebnisse durch zum Beispiel Einbeziehung neuer Daten und Statistiken. Sie sind jeweils für einen begrenzten Berichtszeitraum (laufendes Jahr und Vorjahr) möglich. Zudem werden die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) im Sommer jeden Jahres auf der Grundlage neu verfügbarer statistischer Informationen überarbeitet. Diese Revisionen betreffen üblicherweise die letzten vier Jahre.

Das ist auch für die IAB-AZR wichtig, da die Daten für die einzelnen Arbeitszeitkomponenten nicht aus einer einzigen Quelle entnommen werden können. Vielmehr werden die Informationen aus einer Vielzahl verfügbarer amtlicher Statistiken und Erhebungen gewonnen. Insgesamt fließen mehr als 20 Statistiken in die IAB-AZR ein, um alle Komponenten mit ausreichenden Informationen abdecken zu können. Diese unterscheiden sich hinsichtlich Periodizität, Erhebungsart und Abdeckungsgrad. Zudem liegen die Ergebnisse einzelner Datenquellen, vor allem von Befragungen, erst mit relativ großer zeitlicher Verzögerung vor. Für einige Arbeitszeitkomponenten wird daher zunächst hilfsweise auf Indikatoren oder Schätzungen zur Quantifizierung zurückgegriffen.

Von diesen laufenden Revisionen werden „Generalrevisionen“ unterschieden. Diese finden üblicherweise in Abständen von fünf Jahren statt. Die letzte Generalrevision war im Jahr 2024, die nächste steht im Jahr 2029 an. Im Rahmen von großen Revisionen sind grundlegende Überarbeitungen und methodische Weiterentwicklungen möglich und es können umfassende Rückrechnungen vorgenommen werden, um Brüche in den Zeitreihen zu vermeiden. Das kann beispielsweise notwendig werden, wenn neue Wirtschaftszweigklassifikationen eingeführt werden oder sich internationale Standards der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ändern.

Aufgrund dieser regelmäßigen Aktualisierungen ist immer der aktuell gültige Datenstand maßgeblich. Dieser wird im Rahmen der vierteljährlichen Presseinformationen zur Verfügung gestellt und ist auch unter diesem Link zu finden:  https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx

Sind in der IAB-Arbeitszeitrechnung (IAB-AZR) auch Differenzierungen nach Geschlecht oder Altersgruppen möglich?

Die Arbeitszeitrechnung nach Geschlecht und Altersgruppen (AZR AG) schließt als eine Art „Subsystem“ an die ausführliche IAB-AZR an. Die durchschnittliche Jahresarbeitszeit und das geleistete Arbeitsvolumen werden nach Geschlecht sowie nach Altersgruppen untergliedert. Referenzstatistiken für die geschlechts- und altersspezifische Unterteilung sind vor allem die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes. Eine grundsätzliche Darstellung des Ansatzes kann dem IAB-Forschungsbericht 16/2020 entnommen werden. Im Unterschied zur IAB-AZR basiert die geschlechts- und altersspezifische Berechnung jedoch nicht auf einzelnen Arbeitszeitkomponenten und sie wird auch nicht wirtschaftszweigspezifisch differenziert. Zeitreihen nach Geschlecht und Altersgruppen können über https://iab.de/daten/iab-arbeitszeitrechnung/ heruntergeladen werden.

Was misst die Krankenstandsquote der IAB-Arbeitszeitrechnung und wie wird sie berechnet?

Die in der IAB-Arbeitszeitrechnung ausgewiesene Krankenstandquote gibt den Prozentanteil der im Durchschnitt arbeitsunfähig gemeldeten Beschäftigten in einem Betrachtungszeitraum an.

Als Datengrundlage für die Berechnung des durchschnittlichen Krankenstandes in der IAB-AZR werden die Krankenstandquoten der arbeitsunfähigen, krankengeldberechtigten Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen verwendet, die regelmäßig an das Bundesministerium für Gesundheit gemeldet werden. Zeitnah veröffentlicht werden dabei allerdings nur Krankenstände am jeweils ersten eines Monats, also an 12 Stichtagen innerhalb eines Jahres. Diese Zeitreihen werden modellbasiert korrigiert, da Kalendereffekte (Feiertage/Wochenenden) in den Rohdaten Einfluss auf die Höhe des Krankenstandes haben (vgl. Wanger/Weigand/Zapf 2014: S. 36ff.).

Werden die Krankentage auch nach Wirtschaftszweigen unterteilt veröffentlicht?

In der IAB-Arbeitszeitrechnung liegen die Krankheitstage in der Untergliederung A*21 nach der Wirtschaftszweigsystematik WZ2008 vor. Für die Untergliederung des Krankenstandes wird auf alters- und geschlechtsstandardisierte Daten der gesetzlichen Krankenkassen zurückgegriffen, die im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung veröffentlicht werden. Hier sind auch sehr tief gegliederte Ergebnisse zu Arbeitsunfähigkeitstagen, beispielsweise nach Berufsgruppen, Diagnosegruppen, Bundesländern oder Wirtschaftsabteilungen verfügbar, vgl. z.B. https://www.bkk-dachverband.de/statistik/monatlicher-krankenstand.

Warum fallen die in der IAB-Arbeitszeitrechnung berechneten Krankentage und die von Krankenkassen veröffentlichten Arbeitsunfähigkeitstage unterschiedlich hoch aus?

Hintergrund sind die unterschiedlichen Bezugsgrößen in der Berechnung. Während in der IAB-Arbeitszeitrechnung (IAB-AZR) der Krankenstand auf die potentiellen Arbeitstage eines Jahres bezogen wird, veröffentlichen die Krankenkassen Arbeitsunfähigkeitstage auf Basis des Kalenderjahres inklusive Wochenenden.

Hierzu ein Beispiel für das Jahr 2024: In der Komponententabelle der IAB-AZR (vgl. https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx) sind in Zeile 13 die Kalendertage sowie in Zeile 16 die potenziellen Arbeitstage eines Zeitraums angegeben. In Zeile 26 ist der Krankenstand in Prozent angegeben. Für das Jahr 2024 war dieser mit 5,93 Prozent angegeben. Dies entspricht den in der IAB-Arbeitszeitrechnung ausgewiesenen 14,8 Arbeitstagen (bei 249,8 potenziellen Arbeitstagen im Jahr 2024; vgl. auch Zeile 26 in der Tabelle). Auf das Kalenderjahr (366) bezogen wären das jedoch für das Jahr 2024 21,7 AU-Tage gewesen.

Warum steigen ab dem Jahr 2022 die Krankentage sprunghaft an?

Die schrittweise Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1.1.2022 führt nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums zu einer vollständigeren Erfassung der Arbeitsunfähigkeit bei weniger schweren Fällen, da zuvor versichertenseitig wenig Anreiz bestand, kurze Arbeitsunfähigkeiten an die Krankenkasse zu melden.

Warum unterscheiden sich die Teilzeitquoten in der IAB-Arbeitszeitrechnung und im Mikrozensus?

In der Berichterstattung gibt es eine Reihe unterschiedlicher Datenquellen zur Erwerbstätigkeit, die zu voneinander abweichenden Ergebnisse kommen. Diese Unterschiede sind insbesondere auf konzeptionell und methodisch unterschiedliche Untersuchungsansätze zurückzuführen. So ist bekannt, dass der Mikrozensus insbesondere den Umfang der geringfügig Beschäftigten in Deutschland deutlich unterzeichnet. Im Jahr 2024 wies dieser rund 1,2 Millionen Beschäftigte weniger aus als zum Beispiel die Beschäftigungsstatistik der BA.

Diese abweichende Erfassung der Erwerbsstrukturen führt auch zu unterschiedlichen Ergebnissen bei den Teilzeitquoten. So liegt die Teilzeitquote in der IAB-Arbeitszeitrechnung – insbesondere aufgrund der umfassenderen Berücksichtigung der geringfügigen Beschäftigung – im Jahr 2024 mit 39,5 Prozent deutlich höher als im Mikrozensus mit 29 Prozent. Darüber hinaus bezieht sich die Teilzeitquote in der IAB-Arbeitszeitrechnung auf die beschäftigten Arbeitnehmer ab 15 Jahren, im Mikrozensus hingegen auf alle Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 64 Jahren.

Der Mikrozensus als Haushaltsbefragung ist mit seinem breiten Merkmalsspektrum insbesondere für die Betrachtung der Situation einzelner Erwerbstätigengruppen, für soziodemographische und themenübergreifende Analysen sowie für europäische Vergleiche vorteilhaft. Allerdings werden durch die Harmonisierung der Fragebögen im europäischen Kontext wiederum nationale Besonderheiten mittlerweile weniger gut erfasst. Das betrifft insbesondere die Erfassung der geringfügig Beschäftigten.

Frage: Warum unterscheiden sich die Wochenarbeitszeiten in der IAB-Arbeitszeitrechnung und im Mikrozensus?

Die unterschiedlichen Strukturen der Beschäftigten in Bezug auf den Anteil Vollzeit, Teilzeit und geringfügiger Beschäftigter sind eine der Hauptursachen für die variierenden Ergebnisse der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit in der IAB-AZR und denen des Mikrozensus. Durch die Untererfassung der geringfügigen Beschäftigung im Mikrozensus – einer Beschäftigtengruppe mit sehr niedrigen Arbeitszeiten – liegen die durchschnittlichen Arbeitszeiten aller Beschäftigten im Mikrozensus insgesamt höher. Weiterhin werden in der IAB-AZR sogenannte Arbeitszeitfaktoren für die Schätzung der Arbeitszeiten verwendet (Wanger/Hartl/Hummel 2022: S. 14). Als Datenquellen dienen verschiedene Befragungen: das Sozio-oekonomische Panel (SOEP), Mikrozensus, kombinierte Zeitreihen des Tarifindex und des IAB-Betriebspanels sowie der vierteljährlichen Verdiensterhebung (VVE), die modellbasiert für die einzelnen Wirtschaftszweige geschätzt werden.

Darüber hinaus müssen noch weitere Aspekte beachtet werden. Zum einen, auf welche Erwerbstätigengruppe die ausgewiesenen Arbeitszeiten bezogen sind – also auf die beschäftigten Arbeitnehmer oder auf alle Erwerbstätigen. Bei Letzteren sind auch die deutlich längeren Arbeitszeiten der Selbstständigen und Mithelfenden miterfasst.

Eine weitere Quelle, die zu unterschiedlichen Angaben führen kann, ist die Erfassung von Überstunden: handelt es sich also um die vereinbarte bzw. vertragliche, die normalerweise geleistete Arbeitszeit (also auch einschließlich Überstunden) oder die tatsächliche angegebene, bei der auch Ausfallzeiten durch Urlaub und Krankheit etc. berücksichtigt sind? Mittlerweile werden Überstunden häufig auf Arbeitszeitkonten gutgeschrieben, diese werden bei der Angabe der normalerweise geleisteten Arbeitszeit häufig mit einbezogen. Dass regelmäßig wieder ein Ausgleich in Form von z.B. freien Stunden oder Tagen stattfindet, dürfte weniger gut erfasst werden (in der IAB-Arbeitszeitrechnung ist der Saldo aus Auf- und Abbau von Arbeitszeitkonten als eigene Arbeitszeitkomponente enthalten). Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass in der IAB-Arbeitszeitrechnung die Angaben der Arbeitszeitkomponenten z.B. bei den Überstunden nur auf die potentiellen Arbeitstage bezogen sind, also insbesondere berücksichtigt ist, dass an Urlaubstagen und Krankentagen diese nicht geleistet werden.

Wer zählt zu den Mehrfachbeschäftigten?

In der IAB-Arbeitszeitrechnung (IAB-AZR) werden neben der Arbeitszeit der Beschäftigten in ihrer Haupterwerbstätigkeit auch die Arbeitszeiten aus Nebentätigkeiten bzw. Mehrfachbeschäftigungen berücksichtigt. Das Merkmal Mehrfachbeschäftigung kann dabei in unterschiedlichen Kombinationen auftreten. Oft wird eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung mit einem Minijob als Nebenjob kombiniert. Daneben können aber auch mehrere sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigungen miteinander kombiniert werden, genauso wie es möglich ist, gleichzeitig mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse auszuüben.

Des Weiteren werden in den VGR auch schattenwirtschaftliche Aktivitäten einbezogen, sofern sie innerhalb der Produktionsgrenze des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) liegen. Dies gilt z. B. für nicht offiziell angemeldete Haushaltshilfen. Außerdem müssen auch Nebentätigkeiten von Beamtinnen und Beamten und von Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen berücksichtigt werden (Wanger/Hartl/Hummel/Yilmaz 2024: S. 30ff.).

Werden Ergebnisse der IAB-Arbeitszeitrechnung differenziert nach Regionen veröffentlicht?

Die Ergebnisse der IAB-Arbeitszeitrechnung (IAB-AZR) liegen nur für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und nicht nach Regionen vor. Jedoch werden vom Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ (AK ETR) des Statistischen Bundesamtes (vgl. https://www.statistikportal.de/de/etr/publikationen) die Anzahl der Erwerbstätigen und deren geleistete Arbeitsstunden auf Ebene der Bundesländer sowie Kreise – angepasst an die Bundeseckwerte der IAB-AZR – berechnet und veröffentlicht.

Wer zählt zu den Teilzeitbeschäftigten in der IAB-Arbeitszeitrechnung (IAB-AZR)?

Die Zahlen zu den Beschäftigten in der IAB-AZR werden von der Erwerbstätigenstatistik des Statistischen Bundesamtes zugeliefert. Die Unterteilung der Beschäftigten in Vollzeit und Teilzeit ist ein elementarer Bestandteil der IAB-AZR. Unter Teilzeitarbeit werden in der IAB-AZR unterschiedliche Gruppen zusammengefasst: Zum einen die regulär Teilzeitbeschäftigten, das sind die sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten sowie die Beamtinnen und Beamten in Teilzeit. Zum anderen gehören die „marginal“ Beschäftigten dazu, zu ihnen zählen die ausschließlich geringfügig Beschäftigten, kurzfristig Beschäftigte sowie Personen mit Ein-Euro-Jobs. Darüber hinaus zählen auch vorübergehend beurlaubte Personen, wie z.B. Altersteilzeitbeschäftigte in der Freistellungsphase oder auch Beschäftigte in Elternzeit, weiterhin zu den Erwerbstätigen. Denn auch wenn diese Gruppen nicht aktiv am Arbeitsplatz waren, besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin fort.

Welche Überstunden werden in der IAB-Arbeitszeitrechnung erfasst und wie werden sie ermittelt?

Mit den sogenannten definitiven und transitorischen Überstunden lassen sich in der IAB-Arbeitszeitrechnung (IAB-AZR) zwei Formen der Überstundenarbeit voneinander unterscheiden. Zu den definitiven Überstunden zählen sowohl die bezahlten als auch die unbezahlten Überstunden. Die transitorischen Überstunden umfassen hingegen mehr geleistete Arbeitsstunden, die von den beschäftigten Arbeitnehmern zu einem späteren Zeitpunkt durch Freizeit ausgeglichen werden können und über Arbeitszeitkonten organisiert werden. In der IAB-AZR werden zum einen die Anzahl der bezahlten und unbezahlten Überstunden sowie das Überstundenvolumen und zum anderen die Veränderung der Salden auf Arbeitszeitkonten („Arbeitszeitkonteneffekte“) ausgewiesen.

Die Daten zu den Überstunden in der IAB-Arbeitszeitrechnung werden auf Basis verschiedener Datenquellen ermittelt, die Modellierung erfolgt mit Hilfe von Zeitreihenmodellen (vgl. IAB Forschungsbericht 9/2014: S. 23 ff.). Dabei wird eine Methodik verwendet, die Informationen aus mehreren Befragungen verarbeiten und damit Schätzunsicherheiten aus Einzelbefragungen reduzieren kann, um konsistente Zeitreihen zu generieren. Diese basieren auf multivariaten strukturellen Zeitreihenmodellen (zur Modellierung, vgl. auch Wanger/Weigand/Zapf 2014; Wanger/Hartl/Hummel 2022) und ermöglichen auf Basis einer Vielzahl frühzeitig verfügbarer Informationen/Indikatoren auch eine Vorausschätzung am aktuellen Rand. Als Datenquellen für die Berechnung der Überstunden finden insbesondere Haushaltsbefragungen (d.h. das SOEP sowie der Mikrozensus) Anwendung. Dabei werden die von Beschäftigten geleisteten Überstunden auf alle Beschäftigten umgerechnet und es wird berücksichtigt, dass während Krankheits- oder Urlaubstagen keine Überstunden geleistet werden. Die Daten beziehen sich auf die beschäftigten Arbeitnehmer.

Wie entwickeln sich die Überstunden in Deutschland?

Die bezahlten und unbezahlten Überstunden haben langfristig an Bedeutung verloren. Dies liegt insbesondere an der zunehmenden Verbreitung von transitorischen Überstunden, also Überstunden, die auf Arbeitszeitkonten fließen, über die sie später wieder ausgeglichen werden können. Transitorische Überstunden verändern nur die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, ihre Dauer wird dagegen nicht beeinflusst. Im Zeitraum ab 1991 haben die transitorischen Überstunden deutlich an Bedeutung gewonnen, wie Auswertungen zur Abgeltung von Überstunden zeigen (Wanger/Hartl/Hummel 2022: S. 18). Dagegen sind insbesondere die Anteile der ausbezahlten Überstunden stark zurückgegangen.

Der langfristige Trend zu weniger bezahlten und mehr transitorischen Überstunden (also in Freizeit ausgeglichenen Überstunden) steht daher in einem engen Zusammenhang mit der zunehmenden Verbreitung von Instrumenten zur Arbeitszeitflexibilisierung, wie z.B. dem mobilen Arbeiten und Arbeitszeitkonten; auch die Beschäftigungsstruktur hat sich verändert, so ist der Anteil der Arbeiterinnen und Arbeiter, für die bezahlte Überstunden traditionell eine höhere Bedeutung haben, zurückgegangen und die Gruppe der Angestellten und Teilzeitbeschäftigten, die bezahlte Überstunden in einem geringeren Umfang leisten, hat zugenommen. Aber auch die unbezahlten Überstunden waren nach einem Anstieg in den 1990ern und am Anfang der 2000er Jahre zuletzt wieder rückläufig. Unbezahlte Überstunden werden vor allem von Angestellten mit umfassenden und mit hochqualifizierten Tätigkeiten und Leitungsfunktionen geleistet. Dagegen sind unbezahlte Überstunden bei Angestellten mit einfachen oder qualifizierten Tätigkeiten von geringerer Bedeutung.

 In welcher Wirtschaftszweigtiefe werden die Ergebnisse der IAB-Arbeitszeitrechnung veröffentlicht?

Aktuell wird für die amtlichen Statistiken in Deutschland noch die Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) verwendet (vgl. https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Gueter-Wirtschaftsklassifikationen/klassifikation-wz-2008.html), die von der WZ 2025 (https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Gueter-Wirtschaftsklassifikationen/klassifikation-wz-2025.html?templateQueryString=WZ+2025) abgelöst wird. Die Zeitreihen der IAB-Arbeitszeitrechnung können in verschiedenen Wirtschaftszweiggliederungen über das Datenangebot des Statistischen Bundesamtes abgerufen werden:
1. A*10-Gliederung
Abruf bei destatis Genesis-online:
- nach Jahren (Tabellen-Code): 81000-0015
- nach Quartalen (Tabellen-Code): 81000-0016
Abruf bei destatis:
- nach Jahren (Fachserie 18 Reihe 1.2 / 1.3): https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/_inhalt.html#sprg233858

2. A*21-Gliederung
Abruf bei destatis Genesis-online:
- nach Jahren (Tabellen-Codes): 81000-0125; 81000-0126; 81000-0127; 81000-0128
Abruf bei destatis:
- nach Jahren (Fachserie 18 Reihe 1.4): https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/_inhalt.html#sprg233858

3. A*38-Gliederung
Abruf bei destatis:
- nach Jahren (Fachserie 18 Reihe 1.4): „Inlandsproduktberechnung -Detaillierte Jahresergebnisse (endgültige Ergebnisse)“ https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/_inhalt.html#sprg233858