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Ein Mann wägt zwischen zwei unterschiedlichen Paragraphen-Zeichen ab, die er in den Händen hält.

EGZ- und EvL-Geförderte unterscheiden sich in zentralen Merkmalen

„Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (EvL) fördert eine Klientel, die vor Einführung des Teilhabechancengesetzes nur unzureichend erreicht wurde.

Der Lohnkostenzuschuss „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ beinhaltet eine deutlich höhere und längere finanzielle Förderung von Betrieben, die Langzeitarbeitslose einstellen, als der Eingliederungszuschuss. In den Jobcentern wird beiden Förderinstrumenten nicht selten attestiert, dass sie gleichermaßen geeignet sind, arbeitsmarktferne Personen in reguläre Beschäftigung zu bringen. Dies stimmt jedoch nur bedingt, wie eine aktuelle IAB-Studie zeigt.

Den vollständigen Beitrag finden Sie im Online-Magazin IAB-Forum: Teilhabechancengesetz: Das Förderinstrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ erreicht eine wesentlich arbeitsmarktfernere Klientel als der Eingliederungszuschuss

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