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Projekt

ALG-II-Leistungsbezug und Sanktionierung der Eltern und die späteren Arbeitsmarktchancen von Kindern

Projektlaufzeit: 31.12.2020 bis 30.12.2025

Kurzbeschreibung

Befunde der Forschung zeigen, dass Arbeitslosigkeit und Sozialleistungsbezug der Eltern das Risiko der Kinder erhöhen, später selbst arbeitslos zu sein oder Sozialleistungen zu bekommen. Um solche intergenerationalen Zusammenhänge zu analysieren, untersucht dieses Projekt die Biografien von jungen Erwachsenen mit ALG-II-Erfahrung in der Kindheit mittels Geschwister-Methoden. Diese Methoden gehen von einer Teilung gewisser biologischen Veranlagung, der familiären Hintergründe und der Nachbarschaft bei Geschwistern aus und kontrollieren somit für geteilte unbeobachtbare Einflussfaktoren wie z.B. das soziale und kulturelle Kapital der Eltern. Als erster Schritt wird eine Analyse der Korrelationen zwischen Geschwistern vorgenommen, um zu ermitteln, inwieweit sich die Geschwister bspw. in Bildung, Erwerbsverlauf oder Einkommen ähneln. Im Anschluss wird evaluiert, inwieweit diesen Korrelationen durch Faktoren des Elternhauses, wie elterliche Bildung, Arbeitslosigkeit oder Einkommen erklärt wird. Als nächster Schritt wird eine kausale Analyse mit Family-specific-Fixed-Effects durchgeführt, die die Effekte des Zugangs zum SGB-II-Bezug und der Sanktionierung eines Elternteiles auf unterschiedliche arbeitsmarktbezogene Outcomes der Kinder untersucht. Diese Methode eignet sich, um die Effekte eines Ereignisses bei Geschwistern unterschiedlicher Altersgruppen auszudifferenzieren, wenn diese später im gleichen Alter betrachtet werden. Somit kann untersucht werden, ob die Effekte von Sozialleistungs- und Sanktionierungserfahrungen differenziert ausfallen, je nachdem ob die Erfahrungen in der Kindheit oder als Jugendliche gemacht wurden. Eine Hypothese dieses Projekts ist, dass die Auswirkungen von Wohlfahrtsleistungen und Armut negativer ausfallen, wenn diese in jüngerem Alter erlebt werden, da u.a. jüngere Kinder besonders viel Unterstützung der Eltern beim Übergang aus der Grundschule brauchen. Daher werden die gesamten Neuzugänge von Familien mit mindestens zwei Kindern voraussichtlich im Alter von 9-12 und 16-18 zum SGB-II-Leistungsbezug in den Jahren 2009-2011 beobachtet. Die Bedarfsgemeinschaften müssen mindestens sechs Monate ALG II bekommen, um kurze Leistungsbezieher auszusortieren. Erst wird der Zugang zum Leistungsbezug der Familie selbst als Einflussfaktor auf die Arbeitsmarktchancen der Kinder analysiert. Zudem werden die Effekte einer schwerwiegenden Sanktionierung eines Elternteiles untersucht. Die Sanktionierung der Eltern aufgrund der Pflichtverletzung der Eingliederungsvereinbarung kann sich über veränderte finanzielle Lagen (durch Kürzung der Höhe des Leistungsbezugs) und verpasste Maßnahmenförderungen der Eltern auf die späteren Arbeitsmarktchancen ihrer Kinder auswirken, insbesondere bei Alleinerziehenden. Eine Reihe von Outcomes wird analysiert, wenn die Geschwister das Alter von 21 Jahren erreichen. Dabei handelt es sich bspw. um die Dauer im ALG-II-Leistungsbezug und in einer ungeförderten Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Beschäftigung abgestuft nach der Qualität der Beschäftigung bzw. nach der Höhe des Tagesentgelts im Alter von 20 Jahren. Zum Evaluationszeitpunkt werden auch zentrale Aspekte wie Geschlecht, Bildung und Wohnort mit Bezug auf die ökonomischen Lagen in den unterschiedlichen Analysejahren der untersuchten Geschwister berücksichtigt. Zudem werden Schätzungen für verschiedene Gruppen bezüglich Staatsangehörigkeit, Familienkonstellation und kumulierte ALG-II-Bezugsdauer. Die Datengrundlage bilden administrative Daten der Integrierten Erwerbsbiografien (IEB) und der Leistungshistorik Grundsicherung (LHG).

Ziel

Schätzung von Auswirkungen des ALG-II-Leistungsbezugs und der Sanktionierung von Eltern auf die späteren Arbeitsmarktchancen von Kindern und Jugendlichen

Leitung

31.12.2020 - 30.12.2025