Zur Quantifizierung von Personengruppen mit großen Schwierigkeiten bei der Arbeitsmarktintegration wird häufig der Anteil der Personen mit Arbeitslosigkeitsdauern von über einem Jahr verwendet. Sie werden als langzeitarbeitslos bezeichnet. Im Jahresdurchschnitt 2014 waren gemäß der amtlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) 37,2 Prozent aller regis trierten Arbeitslosen ein Jahr und länger arbeitslos.
Im Folgenden geht es um die quantitative Bedeutung von Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit auf das Ausmaß von Langzeitarbeitslosigkeit in den Jahren seit 2003. Es soll ermittelt werden, wie oft die Dauer der Arbeitslosigkeit wegen des Beginns einer Maßnahme der aktiven Arbeits marktpolitik (wie Förderung der beruflichen Weiterbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen) beendet wurde, auch wenn die Teilnehmer/innen nach deren Abschluss wieder arbeitslos waren.
Die Auswirkungen dieser so genannten „schädlichen Unterbrechungen“ sollen im Folgenden berechnet werden. Dabei sind die folgenden Einschränkungen zu beachten:
Die Berechnungen wurden mit den Daten der Integrierten Erwerbsbiographien (IEB V11.01) des IAB erstellt, eines administrativen Datensatzes, der Informationen zum Erwerbsstatus von Arbeitslosen, Maßnahmeteilnehmern und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten enthält (2-Prozent Stichprobe). Diese Daten entsprechen nicht denen der Statistik der BA. Bei den Berechnungen handelt es sich folglich um Näherungen, da die strengen Kriterien der Statistik der BA, die auf der gesetzlichen Grundlage des § 18 Abs. 1 SGB III beruhen, nur teilweise nachgebildet werden können. Es wird zunächst ein Basis szenario berechnet, bei dem die gesetzlichen Kriterien so gut wie möglich nachgebildet werden. Darauf aufbauend werden im statistischen Sinn „schädliche Unterbrechungen“ der Arbeitslosigkeit als „unschädlich“ umdefiniert, was zu einer Verlängerung der Arbeitslosigkeitsdauer und zu einer höheren Langzeitarbeitslosigkeit führt.
Erhebungszeitraum
2003-2013
Veröffentlichungsdatum
2.7.2015
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