Die soziale Dimension des EG-Binnenmarktes
Abstract
"In der Europäischen Gemeinschaft werden die Arbeitnehmerüberlassung und damit die Einsatzmöglichkeiten von Leiharbeitnehmern in unterschiedlicher Weise rechtlich geregelt. Die gewerbsmäßige Überlassung von Leiharbeitern ist in Griechenland, Italien und Spanien verboten. Keine substantiellen Beschränkungen (abgesehen von der Erlaubnispflicht) bestehen bei der Leiharbeit in Großbritannien, Irland, Luxemburg und Portugal.<br> Von einer begrenzten Zulässigkeit der Arbeitnehmerüberlassung kann in Dänemark, Belgien, Frankreich, den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland gesprochen werden. Die Zulässigkeit der gewerbsmäßigen Überlassung von Leiharbeitnehmern wird dabei sowohl von Zweckbegrenzungen (z.B. Industriezweige oder bestimmte Tätigkeiten) als auch von zeitlichen Begrenzungen (zwischen 3 und 24 Monaten des Einsatzes von Leiharbeitnehmern beim Entleiher) eingeschränkt.<br> Über den quantitativen Umfang der Leiharbeit in Europa gibt es nur wenig zuverlässiges und damit vergleichbares Datenmaterial. In der Bundesrepublik ist seit 1983 eine starke Expansion der Arbeitnehmerüberlassung zu beobachten." (Autorenreferat)
Cite article
(1991): Die soziale Dimension des EG-Binnenmarktes. 3: dargestellt am Beispiel der Leiharbeit (gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung) (IAB-Kurzbericht 12.4.1990). In: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg (1991): Kurzberichte 1990 (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 42.12), p. 35-39.