EU-Kartellaufsicht: Die Kommission als strenge Wettberwerbshüterin
Abstract
"Die EU-Kommission ist neben ihren anderen Aufgaben dafür zuständig, den freien Wettbewerb auf dem europäischen Binnenmarkt zu gewährleisten. Die Vertiefung des Binnenmarktes und der durch die Globalisierung verursachte Konkurrenzdruck haben zu einem Mehr an Fusionen und europäischen Großunternehmen geführt und die Bedeutung der EU-Kommission als europäische Kartellbehörde merklich erhöht. Die gestiegene Sensibilität für die potentielle Gefahr, die von Kartellen ausgeht, zeigt sich darin, dass seit 2004 auch die nationalen Kartellbehörden parallel zur EU-Kommission europäisches Wettbewerbsrecht anwenden. Im Mittelpunkt der Kartellaufsicht stehen die ökonomischen Effekte geplanter Fusionen und die Konsumentenwohlfahrt als leitender Maßstab der Monopolkontrolle. Joß Steinke und Roland Sturm verdeutlichen das Procedere der EU-Kartellaufsicht überaus plastisch am Fall des US-amerikanischen Software-Giganten Microsoft. Hohe Auflagen und Geldbußen sowie die Aufmerksamkeit der Medien haben mithin ein Zeichen gesetzt, dass die EU-Kommission ihre Vorstellungen von Wettbewerbspolitik durchzusetzen gewillt ist. Eine am Schluss des Beitrags skizzierte Reformagenda zeigt die Richtung an, in die sich die Verfahren der europäischen Wettbewerbspolitik zu entwickeln scheinen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Cite article
Steinke, J. & Sturm, R. (2010): EU-Kartellaufsicht: Die Kommission als strenge Wettberwerbshüterin. Wie funktioniert die EU-Kartellaufsicht? In: Der Bürger im Staat No. 3, p. 307-313.