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Evaluation der Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose (§ 16e & § 16i SGB II)

Abstract

"Mit der Verabschiedung des Teilhabechancengesetzes wurden zum 1. Januar 2019 - geregelt in den Paragraphen 16e und 16i SGB II - zwei Förderinstrumente eingeführt, die langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen sollen (Deutscher Bundestag 2018). Während das erste Instrument vor allem die Beschäftigungsfähigkeit sowie die Arbeitsmarktchancen der Geförderten erhöhen soll, zielt das zweite Instrument primär auf die Verbesserung der sozialen Teilhabechancen der gefördert Beschäftigten. Jenseits ihrer unterschiedlichen Zielsetzungen ist beiden Instrumenten gemeinsam, dass sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei gemeinnützigen wie privatwirtschaftlichen Arbeitgebern gefördert werden können. Zudem ist in beiden Fällen eine beschäftigungsbegleitende Betreuung der Geförderten ('Coaching') vorgesehen, um einer vorzeitigten Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse vorzubeugen. Die wissenschaftliche Evaluation der beiden Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Wirkungsforschung nach § 55 Abs. 1 SGB II und obliegt damit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Im Fokus der Evaluation stehen drei übergeordnete Fragestellungen: - Wie setzten die Jobcenter die Maßnahmen um? - Wie erfolgt ihr betrieblicher Einsatz und welche unbeabsichtigten Nebenfolgen hat dieser? - Hat die Maßnahmenteilnahme einen positiven Effekt auf die Beschäftigungsfähigkeit, die Arbeitsmarktchancen sowie die soziale Teilhabe der Geförderten? Um diese Fragen untersuchen zu können, ist die Evaluation thematisch breit aufgestellt und stützt sich auf eine überwiegend neu zu erhebende bzw. zu erschließende Datenbasis. Konkret sieht das Untersuchungskonzept vier eng verzahnte Forschungsmodule vor, deren inhaltliche Ausrichtung und methodische Umsetzung hier zusammenfassend dargestellt werden. Die Forschungsarbeiten haben zum Jahresbeginn 2019 begonnen und werden im Jahr 2025 abgeschlossen sein. Jeweils zum Jahresende 2020 und 2023 informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Begleitforschung des IAB." (Textauszug, IAB-Doku)

Cite article

Bauer, F., Dietz, M., Hülle, S., Kupka, P., Promberger, M., Ramos Lobato, P., Stockinger, B., Trappmann, M., Wolff, J. & Zabel, C. (2019): Evaluation der Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose (§ 16e & § 16i SGB II). Zusammenfassung des IAB-Untersuchungskonzepts. Nürnberg, 14 p.

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