Die Konjunkturbereinigung in den Ländern im Rahmen der Schuldenbremse
Abstract
"Die 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland haben bis zum Jahr 2020 Zeit, die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse umzusetzen. Diese neue Regel besteht für sie im Kern aus einer Pflicht, ihre Budgets ohne Kredite auszugleichen. Das Grundgesetz versetzt sie allerdings in die Lage, selbst darüber zu entscheiden, ob sie dieses grundsätzliche Neuverschuldungsverbot analog zum Bundeshaushalt auf das strukturelle, um konjunkturelle Einflüsse bereinigte Defizit oder generell anwenden wollen.<br> Der vorliegende Beitrag analysiert, ob eine solche Konjunkturbereinigung des Defizits für die Länder empfehlenswert ist und ob die konkrete Ausgestaltung durch die grundgesetzliche Regelung sinnvoll vorbereitet wurde. Dafür werden zunächst die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt (Kapitel B). Anschließend werden Kriterien für ein sinnvolles Konjunkturbereinigungsverfahren definiert (Kapitel C): Es sollte erstens antizyklische Ausgabenpolitik ermöglichen, zweitens anreizkompatibel im Sinne der Schuldenbremse und drittens nachvollziehbar sein. Darauf aufbauend wird analysiert, inwiefern die grundgesetzlichen Rahmenbedingungen diese Anforderungen zu erfüllen helfen und an welchen Stellen Verbesserungen erzielt werden könnten (Kapitel D). Dabei erweist sich das vom Grundgesetz für den Bund entwickelte Konzept einer Abweichung von der konjunkturellen Normallage im Grundsatz auch für die Länder als sinnvoll. Gleichwohl ergeben sich für die antizyklische Wirkung der Konjunkturbereinigung Schwierigkeiten, weil sowohl die gesamtstaatliche als auch die landesspezifische Konjunktur das Defizit eines Landes beeinflussen. Als ebenfalls problembehaftet erweist sich die unzureichende Bindung der Länder an bestimmte Details des Konjunkturbereinigungsverfahrens. Dadurch entstehen für die politischen Entscheider Verschuldungsspielräume in beträchtlicher Höhe. Im Zuge dessen wird u.a. der Vorschlag erarbeitet, das Konjunkturbereinigungsverfahren so detailliert wie möglich im Haushaltsgrundsätzegesetz zu verankern.<br> Der vorliegende Beitrag schließt mit einem Blick auf diejenigen Länder, die bereits mit der Umsetzung begonnen haben (Kapitel E) sowie einem Fazit (Kapitel F), das basierend auf der vorgenommenen Analyse die Ausgangsfragen nach der grundsätzlichen Sinnhaftigkeit der Konjunkturbereinigung in den Ländern und der Bewertung der Rahmenbedingungen für ihre Ausgestaltung beantwortet." (Textauszug, IAB-Doku)
Cite article
Hetschko, C. (2012): Die Konjunkturbereinigung in den Ländern im Rahmen der Schuldenbremse. In: C. Hetschko, J. Pinkl, H. Pünder & M. Thye (Hrsg.) (2012): Staatsverschuldung in Deutschland nach der Förderalismusreform II : eine Zwischenbilanz (Schriften der Bucerius Law School, 1/11), p. 61-73.