Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 12. Dezember 2005 zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksache 16/109)
Abstract
"Die Stellungnahme äußert sich auf der Basis wissenschaftlicher Befunde zu den Meldepflichten bei Arbeitslosigkeit, den Personal-Service-Agenturen und der Verlängerung einiger befristeter Regelungen im SGB III. Sie geht auf ausgewählte Aspekte ein und liefert im Wesentlichen Hintergrundinformationen für das Gesetzgebungsverfahren. <br> Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen:<br> 1. Meldepflichten bei Arbeitslosigkeit: Eine Vereinheitlichung der Regelungen erhöht die Transparenz und kann damit dazu beitragen, die Intention der Regelung besser zu erfüllen. Gleichwohl sind Implementationsprobleme zu berücksichtigen, und es ist nicht a priori klar, ob die aggregierten Effekte einer Job-to-Job-Vermittlung positiv sind.<br> 2. Personal-Service-Agenturen: Die Aufgabe des Zwangs zur Einrichtung einer PSA in jeder Agentur erscheint sinnvoll, da dann eine flexiblere Anpassung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums an die regionale Gegebenheiten möglich ist. Die ständigen Änderungen der Rahmenbedingungen verringern die Akzeptanz der PSA und erschweren auch eine Wirkungsanalyse.<br> 3. Verlängerung befristeter Regelungen:<br> Beschäftigung Älterer:<br> Insgesamt kommt es darauf an, die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung Älterer zu verbessern und einen Mentalitätswandel zu erreichen. Bei der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage erscheint eine Verlängerung der Instrumente zur Aktivierung älterer Arbeitsloser konsequent. Dagegen sollten alle Anreize zur Frühverrentung schnellstmöglich abgebaut werden.<br> Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen:<br> Eine Verlängerung der Regelung des §421i SGB III erscheint aus mehreren Gründen angebracht: Zum einen haben die häufigen Änderungen der Rahmenbedingungen dazu geführt, dass noch keine klaren Aussagen über die Wirkungen des Instruments möglich sind. Daher sollte der Beobachtungszeitraum für die laufenden Evaluationen ausgedehnt werden. Zum anderen zeigen internationale Beispiele, dass das Instrument erst dann seine volle Wirkung entfalten kann, wenn ein gewisses Erfahrungswissen aufgebaut werden konnte.<br> Existenzgründungszuschuss:<br> Auch dieses Instrument sollte verlängert werden, um die Ergebnisse der laufende Evaluationen bei einer Novellierung berücksichtigen zu können. Die Förderzahlen zeigen, dass der ExGZ für einen zusätzlichen Personenkreis einen Ausweg aus der Arbeitslosigkeit eröffnet hat." (Textauszug, IAB-Doku)
Cite article
Dietz, M., Jahn, E., Koch, S., Konle-Seidl, R., Promberger, M., Rudolph, H., Spitznagel, E., Sproß, C., Walwei, U., Wießner, F. & Wübbeke, C. (2005): Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 12. Dezember 2005 zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksache 16/109). In: Ausschussdrucksache 16(11)20 v. 08.12.2005 enthalten in 16(11)13 v. 09.12.2005, p. 22-26.
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