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IT-Arbeitsmarkt und erkennbare Qualifikationsstrategien

Abstract

Informationen über IT-Berufe und ihren Arbeitsmarkt sind vielfältig, wiedersprüchlich und weiterhin undurchsichtig. Es gibt keine eindeutige Berufsbezeichnung und die verwendeten Bezeichnungen 'Datenverarbeitungsfachkräfte', 'Computerspezialisten' und 'IT-Berufe' zeigen, dass sich der Blick auf das Berufsfeld ständig verändert. Der Arbeitsmarkt für IT-Berufe ist gekennzeichnet durch ständige Engpässe und eine niedrige Arbeitslosenquote. Auch für die Zukunft ist ein Überfluss an Fachleuten nicht erkennbar. Charakteristisch für das Berufsfeld ist, dass die Erstausbildung in diesem Bereich nur eine zweitrangige Rolle spielt und die meisten IT-Fachleute als Quereinsteiger in diese Berufe gelang sind. Es ist umstritten, 'ob IT-Fachleute einen Qualifikationsmix aus Informatik und Anwendungswissen benötigen' oder ob nicht auch in diesem Berufsfeld zur Absicherung professioneller Leistungen eine höhere Spezialisierung nötig ist. Unter diesen Gesichtspunkten kommt den Qualifizierungsstrategien eine entscheidende Bedeutung zu. Sie beziehen sich auf die Hochschulausbildung (Informatik und benachbarte Studienfächer), die duale Ausbildung, den Fachschulbereich und nachträgliche Fortbildung und Umschulung mit Finanzierung des Arbeitsamtes. Im Ergebnis gilt, dass das Bildungssystem in seinen klassischen Kategorien weiterhin Mühe hat, kurzfristig und nachhaltig auf neue Anforderungen - insbesondere aus dem IT-Bereich zu reagieren. Die Engpässe werden weiterhin überwiegend durch Reparaturaktivitäten im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik und Sondermaßnahmen wie die 'Green Card' für ausländische Fachkräfte ausgeglichen. (IAB)

Cite article

Dostal, W. (2002): IT-Arbeitsmarkt und erkennbare Qualifikationsstrategien. In: Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn (Hrsg.) (2002): Veränderte Arbeitswelt - veränderte Qualifikationen : Wechselwirkungen zwischen Arbeitsmarkt und Bildungsstrukturen. Ergebnisse des Experten-Workshops vom 23.-24. April 2002 in Bonn, p. 141-157.