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Rolle der Europäischen Union in der Beschäftigungspolitik

Abstract

"Seit der Reform des EU-Vertrags 1997 gehört die 'Entwicklung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie' zu den Aufgaben der Europäischen Union. Sie ruht auf den vier Säulen der 'Beschäftigungspolitischen Leitlinien' sowie auf dem im Juni 1999 verabschiedeten 'Europäischen Beschäftigungspakt'. Die Mitgliedsländer haben sich verpflichtet, die Leitlinien in nationale Aktionspläne umzusetzen. Die EU überwacht und bewertet diesen Prozeß zwar laufend. Die Leitlinien lassen aber viele Interpretationsspielräume offen, ihre Umsetzung kann nicht durch Sanktionen erzwungen werden. Damit bleibt die Beschäftigungspolitik hauptsächlich in nationaler Regie und Verantwortung. Auch der Beschäftigungspakt ändert daran nichts. Immerhin werden aber der Informationsaustausch und die Koordination zwischen den Ländern verbessert und die Öffentlichkeit über erfolgreiche Ansätze in anderen Ländern unterrichtet. Dadurch könnte sich der Handlungsdruck zur Bekämpfung der Arbeitsmarktprobleme auf nationaler Ebene erhöhen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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Rhein, T. (1999): Rolle der Europäischen Union in der Beschäftigungspolitik. Zwischenbilanz. (IAB-Kurzbericht 13/1999), Nürnberg, 6 p.

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