Vorbereitende Forschung für die zweite Evaluationsrunde Mindestlöhne
Abstract
"Die Einführung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) im Jahre 1996 hat die rechtliche Grundlage gelegt, tarifvertragliche Bestimmungen per Allgemeinverbindlicherklärung oder Rechtsverordnung auf alle Beschäftigten einer Branche auszuweiten. Während das Gesetz zunächst nur das Bauhaupt- und zwei Baunebengewerbe betraf, wurden bis zum Jahre 2010 insgesamt elf Branchen für jeweils unterschiedliche Geltungszeiträume in das AEntG aufgenommen. Die Auswirkungen des Mindestlohns auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb in acht der elf Branchen wurden im Auftrag des BMAS und vor dem Hintergrund des § 24 AEntG durch verschiedene Forschungseinrichtungen evaluiert. Die Ergebnisse lagen im November 2011 vor.<br> Der im § 24 AEntG formulierte Evaluationsauftrag der Auswirkungen von Mindestlohnregelungen besteht auch über diese erste Evaluationsrunde hinaus. Für das Jahr 2014/2015 ist daher eine zweite Evaluationsrunde geplant. Diese soll die Erfahrungen der ersten Evaluationsrunde nutzen, um die Evaluationen der Mindestlohnwirkungen zu verbessern und das Evaluationsinstrumentarium gegebenenfalls zu erweitern.<br> Die in der ersten Evaluationsrunde untersuchten Branchen lassen sich in drei Gruppen zusammenfassen (für eine detailliertere Darstellung siehe hierzu Kapitel 2). Die erste Gruppe umfasst mit dem Bauhauptgewerbe, Malern und Lackierern, dem Dachdecker- und Elektrohandwerk Branchen des Bauhauptund Baunebengewerbes mit einem hohen Facharbeiteranteil. Zur zweiten Gruppe gehören die Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft sowie die Gebäudereinigung, die durch eine hohe Arbeitsintensität und einfache, standardisierte Dienstleistungen geprägt sind. Die dritte Gruppe der Branchen schließlich besteht aus der Abfallwirtschaft und der Pflegebranche - zwei Branchen, die durch eine sehr spezifische Situation auf den relevanten Gütermärkten gekennzeichnet sind. Diese Typisierung basiert zwar auf den bisher evaluierten acht Branchen, eignet sich aber prinzipiell auch dazu, die meisten der in der Zwischenzeit in das AEntG aufgenommenen Branchen (Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen, Gerüstbauer, Steinmetze sowie das Wach- und Sicherheitsgewerbe) oder zukünftige mögliche Branchen, wie etwa das Friseurhandwerk zu erfassen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Cite article
Aretz, B., Arntz, M., Bonin, H., Butschek, S., Dörr, A., Fitzenberger, B., Gregory, T., Gürtzgen, N., Stichnoth, H., Walter, T. & Werthwein, J. (2014): Vorbereitende Forschung für die zweite Evaluationsrunde Mindestlöhne. Verbesserung und Erweiterung der Evaluationsmethoden. Mannheim, 140 p.