Arbeitszeitdifferenzierung in der Metallindustrie 1991/92
Abstract
In den Tarifverhandlungen der Metallindustrie wurde 1990 die sogenannte 13/18 %-Regelung durchgesetzt, die vorsieht, daß - je nach Tarifgebiet - mit bis zu 13 % bzw. 18 % der Beschäftigten eines Betriebes eine über die tarifvertraglich festgelegte Normalarbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden einzelvertraglich vereinbart werden kann. Um festzustellen, wie die Regelung betrieblich umgesetzt wird, wurden mit Betriebräten aus 60 Betrieben Leitfadeninterviews geführt. Ferner nahmen die Autoren eine Sekundäranalyse einer schriftlichen Befragung der IG Metall vor. Der Forschungsbericht beschreibt zunächst die Verbreitung und die Handhabung der 13/18 %-Regelung und erläutert dann die Ziele und Strategien der Unternehmen bei der Einführung und Gestaltung der Regelung. Im Mittelpunkt des nächsten Abschnitts steht die Frage nach der Rolle des Betriebsrates und nach den Motiven und Interessen der betroffenen Beschäftigten. Anschließend wird eine Nebenregelung der Manteltarifverträge von 1990 in ihrer betrieblichen Praxis vorgestellt, nämlich der Erziehungsurlaub. Im Schlußabschnitt wird eine arbeitszeitpolitische Wertung der Tarifergebnisse in ihrer faktischen Bedeutung vorgenommen. (IAB)
Cite article
Promberger, M., Trinczek, R. & Schmidt, R. (1992): Arbeitszeitdifferenzierung in der Metallindustrie 1991/92. Zur betrieblichen Umsetzung der Arbeitszeitbestimmungen in den Manteltarifverträgen der Metallverarbeitenden Industrie aus dem Jahr 1990. (Schriftenreihe zur Arbeitszeitforschung 08), Erlangen, 86 p., Anhang.