Wechselwirkungen zwischen dem europäischen Recht und den Vorschriften über das Recht der Arbeitslosenversicherung der Bundesrepublik Deutschland
Abstract
"Die Betrachtung der maßgeblichen Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften und ausgewählter Urteile des EuGH zeigt, daß die koordinierenden Regelungen auf dem Gebiete der sozialen Sicherheit zumindest für den Bereich der Arbeitslosenversicherung teilweise lückenhaft sind und den in Art 48 EWGV erhobenen Anspruch auf Freizügigkeit für Arbeitnehmer nicht immer erfüllen können. Probleme bestehen insbesondere auch im Zusammenhang mit nationalen steuerrechtlichen Regelungen.<br> Aus der Sicht der beteiligten Arbeitsverwaltungen ist zu bedauern, daß die Entscheidungsgremien der Europäischen Gemeinschaften die bevorstehende Einführung des einheitlichen Europäischen Binnenmarktes nicht zum Anlaß für eine generelle Überprüfung der maßgeblichen Rechtsvorschriften genommen haben. Zumindest sollte, wie Kommission und Parlament der Europäischen Gemeinschaften bereits gefordert haben, eine weitere Annäherung der Systeme der sozialen Sicherheit angestrebt werden, wobei die Verschiedenartigkeit der Lebensverhältnisse Berücksichtigung finden muß. Solange indessen das Prinzip der nationalen Finanzierung gilt, kann und darf es kein Europäisierung von Sozialleistungsansprüchen geben; am Territorialitätsprinzip sollte daher vorerst festgehalten werden. Zur Fortentwicklung des EG-Sozialrechts ist im übrigen nicht der EuGH berufen, sondern in erster Linie die politischen Organe der Gemeinschaft sowie die Mitgliedstaaten selbst." (Autorenreferat)
Cite article
Wanka, R. (1991): Wechselwirkungen zwischen dem europäischen Recht und den Vorschriften über das Recht der Arbeitslosenversicherung der Bundesrepublik Deutschland. In: U. Walwei & H. Werner (Hrsg.) (1991): Beschäftigungsaspekte und soziale Fragen des EG-Arbeitsmarktes (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 142), p. 89-103.