Übergang von Arbeitslosigkeit in berufliche Selbständigkeit
Abstract
"Die Ergebnisse beruhen auf Erhebungen bei Überbrückungsgeld-Empfängern, denen Leistungen nach § 55a AFG in den Jahren 1986-88 bewilligt worden sind. Zu bedenken ist dabei, daß die Überbrückungsgeldleistungen ab 1.1.1988 erheblich ausgeweitet wurden im Vergleich zu den davor liegenden Jahren (insbesondere Verlängerung der Überbrückungsgeldzahlung von drei Monaten in 1986/87 auf sechs Monate in 1988 und Verringerung der Dauer des vorausgegangenen Leistungsbezuges von zehn auf vier Wochen für die Gewährung von Überbrückungsgeld).<br> Überbrückungsgeld wird vornehmlich von verheirateten, besser qualifizierten Männern im jüngeren Alter in Anspruch genommen. Die Neugründungen erfolgen hauptsächlich im verarbeitenden und Dienstleistungsgewerbe. Ca. 50% beendeten mit der Selbständigkeit eine bis zu sechsmonatige Arbeitslosigkeit, wobei ein deutlicher Trend besteht. Arbeitslosigkeitsphasen bis zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit möglichst kurz zu halten.<br> Eine Verlängerung von Überbrückungsgeld um bis zu drei Monaten senkt - kurzzeitig gesehen - drastisch erneute Arbeitslosigkeit bei Überbrückungsgeld-Empfängern. Langfristig gesehen verblassen diese Wirkungen. Ca. zwei Jahre nach Zahlung der ersten/letzten Zahlungsrate von Überbrückungsgeld verwischen sich die Wirkungen vollends: Jeder siebte durch Überbrückungsgeld Geförderte ist im Durchschnitt nach zwei Jahren nach Zahlung der letzten Rate von Überbrückungsgeld wieder arbeitslos, ungeachtet dessen, ob er über drei oder bis zu sechs Monaten nach § 55a AFG gefördert worden ist." (Autorenreferat)
Cite article
Kaiser, M. & Otto, M. (1990): Übergang von Arbeitslosigkeit in berufliche Selbständigkeit. Erste Ergebnisse aus IAB-Verlaufserhebungen bei Überbrückungsgeld-Empfängern nach § 55 a AFG der Jahre 1986-1988. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Vol. 23, No. 2, p. 284-299.