Die soziale Dimension des EG-Binnenmarktes
Abstract
In dem Kurzbericht wird festgestellt, daß in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft befristete Arbeitsverträge prinzipiell zulässig sind. Ein Befristungsverbot existiert in keinem der Mitgliedsländer. Befristungsfreiheit (d.h. uneingeschränkte Möglichkeiten des Abschlusses befristeter Arbeitsverträge) besteht in Dänemark, Großbritannien und Irland und mit gewissen Abstrichen in den Niederlanden. Weniger weitreichende Beschränkungen der Befristungsfreiheit ohne Erfordernis einer sachlichen Rechtfertigung (jedoch mit festgelegten Höchstgrenzen sowie Restriktionen bei der Zulässigkeit von Kettenarbeitsverträgen) sind in Belgien und Spanien vorzufinden. Weitergehende Beschränkungen innerhalb der EG gibt es in Frankreich und Luxemburg sowie in den südlichen Ländern (Griechenland, Italien und Portugal), denen gemeinhin ein geringeres Sozialschutzniveau nachgesagt wird. Seit der Verabschiedung der Befristungsregelung des Beschäftigungsförderungsgesetzes (BeschFG) ist die Bundesrepublik Deutschland eher der Gruppe mit den weniger weitreichenden Befristungsregulierungen zuzuordnen.<br> Obwohl nicht für alle Länder der EG Angaben über die Verbreitung befristeter Arbeitsverhältnisse vorliegen, wird allgemein von einer wachsenden quantitativen Bedeutung dieser Vertragsform in den achtziger Jahren ausgegangen. (IAB2)
Cite article
(1991): Die soziale Dimension des EG-Binnenmarktes. 2: dargestellt am Beispiel der Befristung von Arbeitsverhältnissen (IAB-Kurzbericht 11.4.1990). In: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg (1991): Kurzberichte 1990 (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 42.12), p. 31-34.