Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 26. Mai 2008 in Berlin zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen (Drucksache 16/8718)
Abstract
"Das IAB äußert sich in seiner Stellungnahme zum neuen §421r SGB III ('Ausbildungsbonus') sowie zur Förderungsfähigkeit einer Zweitausbildung (§60 Abs. 2 SGB II). Der Vorschlag eines Ausbildungsbonus' in Form eines Lohnkostenzuschusses für Altbewerber setzt an den tatsächlichen Problemen auf dem Ausbildungsmarkt an. Bei der Kombination aus betrieblichem Schwellenwert und Zielgruppenorientierung ist jedoch entscheidend, dass die richtigen Personen gefördert werden. Hier sollte im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung beobachtet werden, ob das Kriterium der Zusätzlichkeit und die Zielgruppenabgrenzung geeignet sind, Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Die Förderungsfähigkeit einer Zweitausbildung wird insbesondere dann hilfreich sein, wenn der berufliche Erstabschluss nur geringe Beschäftigungschancen eröffnet. Besondere Beachtung bei der Förderung einer Zweitausbildung sollte der Marktfähigkeit der erneuten Ausbildung beigemessen werden.'" (Autorenreferat, IAB-Doku)
Cite article
Dietrich, H., Dietz, M., Stops, M. & Walwei, U. (2008): Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 26. Mai 2008 in Berlin zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen (Drucksache 16/8718). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16(11)979 (21.05.2008)), p. 15-17.