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Arbeitslose mit Migrationshintergrund: Sprachförderung allein greift häufig zu kurz

Abstract

"Unzureichende Deutschkenntnisse erschweren die Integration am Arbeitsmarkt. Deshalb fördert die BA mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds die Teilnahme von Arbeitslosen mit Migrationshintergrund an berufsbezogenen Sprachkursen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sie Arbeitslosengeld im Rechtskreis des SGB III beziehen. Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass die Mehrzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sechs Monate nach Maßnahmeende arbeitslos gemeldet ist. Eine anschließende Teilnahme an anderen Maßnahmen gibt es nur selten, und nur eine Minderheit schafft den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Offenkundig ist der Erwerb berufsbezogener Deutschkenntnisse eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für bessere Beschäftigungschancen. Denn rund die Hälfte der bisher geförderten Personen hat keinen Hauptschulabschluss. Fast 90 Prozent haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Geringqualifizierte benötigen ergänzende Hilfen zur beruflichen Qualifizierung. Daneben erscheint wichtig, dass künftig auch Arbeitslose aus dem Rechtskreis des SGB II in die Sprachförderung einbezogen werden - zumal dort mehr Arbeitslose mit Migrationshintergrund zu finden sind als im Rechtskreis des SGB III." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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Deeke, A. (2007): Arbeitslose mit Migrationshintergrund: Sprachförderung allein greift häufig zu kurz. (IAB-Kurzbericht 03/2007), Nürnberg, 8 p.

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