Junge Erwachsene im Rechtskreis SGB II: Viele können noch gar nicht aktiviert werden
Abstract
"Hilfebedürftigkeit kann bei jungen Erwachsenen aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Bei vielen ist Arbeitslosigkeit ausschlaggebend, oftmals im Zusammenhang mit Qualifikationsdefiziten. Fast ebenso viele sind aber noch in der Schule, in der Ausbildung oder betreuen kleine Kinder. Bei diesen ist eher die Bedürftigkeit der Eltern oder des Lebenspartners die Ursache des Leistungsbezugs. Ein großer Teil der jungen Erwachsenen, die Anfang 2005 Leistungen nach SGB II bezogen haben, kann keine Bildungszertifikate vorweisen: Rund ein Fünftel der 18- bis 24-Jährigen besitzt nach Ende der allgemeinen Schulzeit keinen Abschluss. Drei Viertel haben bislang noch keinen Ausbildungsabschluss. Für viele der jungen Erwachsenen im SGB II-Rechtskreis ist eine Arbeitsmarktintegration noch gar nicht notwendig. So ist zwar die Hälfte arbeitslos oder in einer Maßnahme. Ein großer Teil der jungen Erwachsenen befindet sich jedoch noch in Schul- und Berufsausbildung. Ebenso vielgestaltig wie die Gründe für den Leistungsbezug sind die notwendigen Integrationsmaßnahmen. Beratung und Betreuung durch die SGB II-Träger sollen sich daher an der Lebenssituation der Hilfebezieher orientieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Cite article
Popp, S., Schels, B. & Wenzel, U. (2006): Junge Erwachsene im Rechtskreis SGB II: Viele können noch gar nicht aktiviert werden. (IAB-Kurzbericht 26/2006), Nürnberg, 6 p.