Umsetzung der europäische Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland: Weniger als die Hälfte der Frauen würde von der momentanen Empfehlung profitieren
Abstract
"Die europäische Entgelttransparenzrichtlinie, die bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt werden muss, zielt darauf ab, dass Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich entlohnt werden. Ein wichtiger Aspekt dieser Richtlinie ist die Einführung eines Auskunftsrechts für alle Beschäftigten und die Berichtspflicht für Arbeitgeber über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede. Liegt die geschlechtsspezifische Lohnlücke bei mehr als 5 Prozent, muss der Arbeitgeber Maßnahmen zur Verringerung ergreifen. Diese Berichtspflicht ist für Arbeitgeber mit mindestens 100 Beschäftigten vorgesehen, jedoch können Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene auch kleinere Betriebe dazu verpflichten. In diesem Zusammenhang macht es einen Unterschied, ob man Unternehmen oder Betriebe für die Festlegung dieser Grenze heranzieht, da ein Unternehmen aus mehreren kleineren Betrieben bestehen kann, die jeweils für sich genommen weniger als 100 Beschäftigte haben, aber die Beschäftigtenzahl des Unternehmens in der Summe über 100 liegt. Bei Festlegung der Grenze auf Betriebsebene wären also weniger Arbeitgeber berichtspflichtig. Noch gibt es keinen Entwurf für ein entsprechendes Gesetz in Deutschland, welches das bestehende Entgelttransparenzgesetz ablösen wird. Allerdings hat die Kommission "Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie" Empfehlungen erstellt, die eine Berichtspflicht für Unternehmen ab 100 Beschäftigten vorsehen. Eine Analyse der Beschäftigtenstruktur zeigt, dass mehr als die Hälfte der abhängig beschäftigten Frauen in Deutschland für Arbeitgeber mit weniger als 100 Personen arbeitet. Dies betrifft insgesamt rund 53 Prozent der Frauen in Unternehmen. Auf Betriebsebene sind es sogar rund 58 Prozent. Die Mehrheit der Frauen ist also in Betrieben oder Unternehmen beschäftigt, die nicht unter die Berichtspflicht fallen – und erhalten daher möglicherweise keineInformationen über etwaige Lohnungleichheiten in ihrem eigenen Betrieb. Soll sichergestellt werden, dass zumindest die Mehrheit der weiblichen Beschäftigten in den Geltungsbereich des neuen Gesetzes fällt, wäre eine Absenkung des entsprechenden Schwellenwerts unabdingbar. Ein Vorbild kann hier Belgien sein. Dort besteht eine Berichtspflicht ab 50 Beschäftigten. Zugleich liegt der Gender Pay Gap unter einem Prozent, wie das belgische Statistikamt „STATBEL“ berichtet (siehe dazu auch eine 2021 verfasste Analyse von Hildegard Van Hove)." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Cite article
Müller, D. & Wolter, S. (2026): Umsetzung der europäische Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland: Weniger als die Hälfte der Frauen würde von der momentanen Empfehlung profitieren. In: IAB-Forum – Grafik aktuell No. 06.05.2026. DOI:10.48720/IAB.FOO.GA.20260506.01
