Außerbetriebliche Ausbildung nach Artikel 4 Jugendsofortprogramm-Richtlinien
Abstract
Es werden Ergebnisse einer IAB-Begleitforschung zum Jugendsofortprogramm 'Außerbetriebliche Ausbildung nach Artikel 4' vorgestellt. Das Jugendsofortprogramm bildet seit 1999 eine wesentliche Ergänzung zur Regelförderung nach SGB III. Im Jahr 2003 wurden etwa ein Fünftel aller Jugendlichen in Maßnahmen der BA nach dem Jugendsofortprogramm gefördert und vier Fünftel entsprechend der Regelförderung nach SGB III. Zunächst wird die außerbetriebliche Ausbildung im Rahmen des Jugendsofortprogramms beschrieben, um dann in einer Längsschnittuntersuchung Umfang und Verteilung sowie die Ursachen der vorzeitigen Beendigung einer außerbetrieblichen Ausbildung von 1999 bis 2002 zu analysieren. Bezogen auf alle beendeten Fälle der außerbetrieblichen Ausbildung nach Artikel 4 zeichnet sich ab, dass ca. 40 Prozent der insgesamt geförderten Jugendlichen in betriebliche Ausbildung oder reguläre Beschäftigung übergetreten sind. Weitere zehn Prozent fanden den Zugang zu weiteren Maßnehmen. Rund 22 Prozent gingen in die Arbeitslosigkeit über, und für 28 Prozent wurden mehrheitlich arbeitsmarktneutrale Zielzustände erfasst (Krankheit, Mutterschaft, Wehr- und Zivildienst). Die Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland spiegeln die jeweilige Arbeitsmarktsituation wieder, mit deutlich höherem Zugang in Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern und günstigerem Zugang in betriebliche Ausbildung in den alten Bundesländern. (IAB)
Cite article
Dietrich, H. (2003): Außerbetriebliche Ausbildung nach Artikel 4 Jugendsofortprogramm-Richtlinien. Quantitative Befunde aus der IAB-Begleitforschung. Nürnberg, 19 p.