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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Integration und Teilhabe und zur Gestaltung des Zusammenlebens in Vielfalt

Abstract

"Ein Integrationsgesetz für Hessen ist grundsätzlich zu begrüßen. Solch ein Gesetz kann den politischen Stellenwert des Themas Integration erhöhen, (potentielle) Akteure und Akteurinnen mobilisieren und motivieren sowie Debatten versachlichen. Außerdem kann ein Gesetz bei Menschen mit Migrationsgeschichte für Teilhabe und Integration werben. - Das Integrationsgesetz kann die Integrationspolitik fördern. Allerdings hängt diese potentielle Förderung sehr stark von der praktischen Ausgestaltung ab. - Die Zielvorgaben und Absichtsbekundungen müssen durch konkrete Instrumente flankiert werden - Die Finanzierung dieser Instrumente muss gesichert sein. - „Ein auf Teilhabe zielendes Integrationsgesetz kann daher ein sinnvoller Ausgangspunkt für die Integrationspolitik eines Landes sein, es kann für diese zu einem Meilenstein werden und sie auf eine neue Grundlage heben. Ebenso kann es aber mittelfristig in politischer Bedeutungslosigkeit versinken – das hängt davon ab, ob und wie die darin festgelegten Ziele und Grundsätze in praktische Politik umgesetzt werden“ (Forschungsbereich beim Sachverständigenrat 2017)." (Textauszug, IAB-Doku)

Cite article

Burkert, C. (2023): Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Integration und Teilhabe und zur Gestaltung des Zusammenlebens in Vielfalt. In: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Hrsg.) (2023): Ausschussvorlage SIA 20/84 – öffentlich – Teil 2: Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz zur Verbesserung der Integration und Teilhabe und zur Gestaltung des Zusammenlebens in Vielfalt – Drucks. 20/9504 – und Dringlicher Gesetzentwurf Fraktion der Freien Demokraten Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Hessen (Teilhabe- und Integrationsgesetz – TIntG) – Drucks. 20/9555 –, p. 62-63.

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