Trotz Mindestlohn zeigt sich die Beschäftigung im Friseurgewerbe bislang stabil
Abstract
"Im Jahr 2013 wurde im deutschen Friseurgewerbe ein branchenweiter Mindestlohn eingeführt. In der Folge stiegen die Durchschnittslöhne der dort Beschäftigten deutlich. Da die Arbeitgeber überwiegend in der Lage waren, die höheren Lohnkosten auf die Preise abzuwälzen, konnten größere Beschäftigungsverluste bislang vermieden werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Cite article
Kunaschk, M. (2020): Trotz Mindestlohn zeigt sich die Beschäftigung im Friseurgewerbe bislang stabil. In: IAB-Forum No. 11.03.2020, o. Sz.