Bekanntmachung: Regelung zur Archivierung von Daten und Analysefiles quantitativer Studien
Abstract
"Darüber, was gute Forschung ausmacht, wurde und wird viel gestritten. Eine Anforderung, der jedoch die meisten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler - unabhängig von ihrer methodologischen Ausrichtung - zustimmen werden, ist, dass intersubjektiv nachprüfbar sein sollte, wie empirische Befunde zustande gekommen sind. Datengrundlage und analytisches Vorgehen sollten demgemäß in Publikationen oder dem entsprechendem Begleitmaterial transparent und präzise beschrieben werden. Im Idealfall werden andere Forschende dadurch in die Lage versetzt, auf Grundlage derselben Datenbasis zu den gleichen Ergebnissen zu gelangen (Reproduktion) bzw. auf Grundlage einer modifizierten, erweiterten oder neuen Datenbasis vergleichbare Analysen durchzuführen (Replikation). (...) Eine solche Kultur ist dabei fraglos sowohl für qualitative als auch quantitative Studien wünschenswert. Während man sich jedoch im quantitativen Bereich bereits seit einiger Zeit auf Standards und Verfahren der Archivierung und Bereitstellung von Daten und Analysefiles verständigt hat, ist dieser Prozess für die qualitative Forschung noch im Gange und keineswegs abgeschlossen. Die Herausgeberinnen und Herausgeber der Sozialen Welt haben vor diesem Hintergrund entschieden, vorerst nur eine Archivierungspflicht für Forschungsergebnisse einzuführen, die auf standardisierten quantitativen Daten basieren." (Textauszug, IAB-Doku)
Cite article
Jungbauer-Gans, M., Kleinert, C., Schupp, J., Trappmann, M. & Wolbring, T. (2018): Bekanntmachung: Regelung zur Archivierung von Daten und Analysefiles quantitativer Studien. In: Soziale Welt, Vol. 69, No. 4, p. 351-354. DOI:10.5771/0038-6073-2018-4-351