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Publication

Regarding the benchmark paper of the Federal Government on skilled labour immigration from third countries

Abstract

"Die vorliegende IAB-Stellungnahme befasst sich mit dem Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten, das am 2. Oktober 2018 im Bundeskabinett verabschiedet wurde.<br> Das Eckpunktepapier hält im Grundsatz an den bestehenden Regelungen des deutschen Einwanderungsrechts fest. Erkennbar sind drei wesentliche Änderungen: die Abschaffung der Vorrangprüfung, die Öffnung der Möglichkeit zur Einwanderung von Personen mit beruflichen Abschlüssen auch außerhalb der Engpassberufe, und die Ausweitung der Möglichkeit zur Arbeitsuche von Personen mit beruflichen Abschlüssen. Alle drei Maßnahmen sind sinnvoll, werden aber voraussichtlich nur zu geringfügigen Veränderungen in Umfang und Struktur der Fachkräfteeinwanderung führen. Die Gleichwertigkeit beziehungsweise Anerkennung beruflicher Abschlüsse soll unverändert rechtliche Voraussetzung für die Einwanderung bleiben. Damit soll die wesentliche Hürde für die Einwanderung von Fachkräften nicht reformiert werden.<br> Vorgesehen sind außerdem verschiedene Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, zur Anwerbung und zur Sprachförderung. Diese Maßnahmen sind sinnvoll, es ist aber zweifelhaft, dass dadurch zum Beispiel die Hürde zur Anerkennung beruflicher Abschlüsse in der Praxis tatsächlich gesenkt wird.<br> Eine weitgehende Beibehaltung des Status quo wirft für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Deutschlands Risiken auf. Mit dem Rückgang der Einwanderung aus der Europäischen Union werden sich Qualifikationsstruktur und Arbeitsmarktchancen der ausländischen Bevölkerung schrittweise verschlechtern, wenn auch künftig nur ein Bruchteil der Einwanderer aus Drittstaaten ein Visum zu Erwerbszwecken erhält." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Cite article

Brücker, H., Hauptmann, A. & Vallizadeh, E. (2018): Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten: Zum Eckpunktepapier der Bundesregierung. (IAB-Stellungnahme 09/2018), Nürnberg, 11 p.

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