Sanktionen im SGB II - Menschen mit geringer Bildung werden häufiger sanktioniert
Abstract
"Sanktionen in der Grundsicherung bedeuten für die Betroffenen in der Regel, dass diese für eine gewisse Zeit ein Leben unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums führen müssen. Gering qualifizierte SGB-II-Empfänger werden dabei überproportional häufig sanktioniert." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Cite article
Moczall, A., Schreyer, F., Trappmann, M., Zahradnik, F. & Gschwind, L. (2017): Sanktionen im SGB II - Menschen mit geringer Bildung werden häufiger sanktioniert. In: IAB-Forum No. 25.07.2017, o. Sz.