Liberalisierung der Arbeitsvermittlung in Deutschland
Abstract
"Seit dem 1.8.1994 haben die Arbeitsämter Konkurrenz bekommen. Private Unternehmen dürfen jetzt bundesweit und für alle Berufsgruppen Stellen und Arbeitskräfte vermitteln. Vorher galt das sog. 'Vermittlungsmonopol' der Bundesanstalt für Arbeit (BA), wonach abgesehen von wenigen Ausnahmen (z.B. Führungskräfte und Künstler) ausschließlich die Arbeitsämter für die Arbeitsvermittlung zuständig waren. Die Neuregelung ist mit Hoffnungen und Befürchtungen verbunden. Die Befürworter erwarten dadurch einen Rückgang der Arbeitslosigkeit und weniger Fachkräftemangel. Auch gehen sie davon aus, daß die neue Konkurrenz den Arbeitsämtern 'Beine machen' wird. Dem gegenüber befürchten die Gegner, daß sich durch die Liberalisierung die Arbeitsmarktintegration der sog. 'Problemgruppen' weiter erschweren könnte, die Arbeitskräftefluktuation durch zunehmende Abwerbungsaktivitäten unnötig angeheizt würde und der Sozialschutz durch unseriöse Machenschaften der neuen Agenturen gefährdet werden könnte. Dieser Beitrag will sich eingehend mit den möglichen Arbeitsmarktwirkungen und sozialpolitischen Folgen der gesetzlichen Neuregelung befassen. In den folgenden beiden, eher theoretisch ausgerichteten Abschnitten geht es zum einen um die Frage der Notwendigkeit von Arbeitsvermittlung und zum anderen um den Erfahrungsgutscharakter dieser spezifischen Dienstleistungsform. Auf dieser Grundlage erfolgt danach eine Bestandsaufnahme der Stärken und Schwächen des bisher bestehenden Systems, also des Status quo mit Vermittlungsmonopol. Damit konfrontiert werden dann abschließend die Chancen und Risiken des neuen Systems, also des Nebeneinanders von öffentlicher und privater Arbeitsvermittlung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Cite article
Walwei, U. (1994): Liberalisierung der Arbeitsvermittlung in Deutschland. In: Staatswissenschaften und Staatspraxis, Vol. 5, No. 4, p. 439-458.