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Der Beitrag von Sozialämtern zur Umsetzung des Mainzer Modells

Abstract

"Vor dem Hintergrund der seinerzeit intensiven Diskussion über Niedriglohnbeschäftigung und Einfacharbeitsplätze hat die Bundesregierung auf Empfehlung des 'Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit' das arbeitsmarktpolitische Sonderprogramm CAST (Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten) aufgelegt. Ursprünglich wurden ab Mitte 2000 im Rahmen dieses Sonderprogramms zwei Förderkonzepte in jeweils einem west- und einem ostdeutschen Bundesland erprobt.<br> Das Mainzer Modell wurde ursprünglich in vier Arbeitsamtsbezirken im Norden von Rheinland-Pfalz und den beiden brandenburgischen Arbeitsamtsbezirken Eberswalde und Neuruppin erprobt. Mit dem Mainzer Modell soll vor allem das Arbeitskräfteangebot mobilisiert werden, indem der Anreiz, eine gering bezahlte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen, erhöht wird. Hierzu erhalten die Beschäftigten einen degressiven Zuschuss zu ihren Sozialversicherungsbeiträgen und / oder einen degressiven Zuschlag zum Kindergeld. Seit 1. März 2002 wurde das Mainzer Modell bundesweit ausgedehnt. Dabei wurde der Zeitraum für Neueintritte in das Mainzer Modell um ein Jahr bis Ende 2003 verlängert. <br> Im Zusammenhang mit der regionalen Ausdehnung des Mainzer Modells gewinnen die Umsetzungserfahrungen in den ursprünglichen Förderregionen an Bedeutung, da hiervon die neuen Förderregionen profitieren können. Nachdem sich bereits Projektbrief Nr. 2 und auch der 1. Zwischenbericht der Begleitforschung mit den Umsetzungserfahrungen der Arbeitsämter befasst haben, wird im Folgenden über die Erfahrungen der Sozialämter in den ursprünglichen Förderregionen berichtet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Cite article

Vanselow, A. & Kaltenborn, B. (2002): Der Beitrag von Sozialämtern zur Umsetzung des Mainzer Modells. (Forschungsverbund CAST. Projektbrief 05), Bonn, 17 p.

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