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Teilzeitarbeit: Neues Gesetz bereits im ersten Jahr einvernehmlich umgesetzt

Abstract

Zu Jahresbeginn 2001 trat das Gesetz über Teilzeitarbeit in Kraft, das die Verbreitung der Teilzeitarbeit unterstützen und fördern soll. Im Rahmen der IAB-Erhebung über das gesatmwirtschaftliche Stellenangebot vom Herbst 2001 wurden hierzu erste betriebliche Einschätzungen ermittelt. Der Kurzbericht stellt die Ergebnisse dieser Befragung vor. Bis zum Herbst 2001 haben ca. 85.000 vollzeitbeschäftigte Personen einen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung nach dem neuen Gesetz gestellt, darunter 66.000 Frauen. Den Anträgen wurde in der Regel einvernehmlich entsprochen. In drei Vierteln der betreffenden Betriebe wirkten sich die Vereinbarungen entweder auf das Beschäftigungsniveau oder auf die Produktivität aus. (IAB)

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Magvas, E. & Spitznagel, E. (2002): Teilzeitarbeit: Neues Gesetz bereits im ersten Jahr einvernehmlich umgesetzt. (IAB-Kurzbericht 23/2002), Nürnberg, 4 p.

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