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Publication

Entwicklung und Begründung von Schutznormen im Vertragsrecht

Abstract

"Der Beitrag behandelt die schwierige und langwierige Einführung von Schutznormen im Zivilrecht. Grundsätzlich ist das Zivilrecht und insbesondere das Vertragsrecht lediglich eine Reserveordnung. Es gilt der Grundsatz der Privatautonomie. Die Vertragsparteien legen selbst fest, welche Rechtsregeln für sie gelten sollen. Damit sind zwingende Normen grundsätzlich nicht vereinbar. Dies war die Auffassung in der Ära des klassischen Liberalismus. Der Vortrag behandelt die lange und schwierige Durchsetzung von Schutznormen in verschiedenen Bereichen des Zivilrechts. Er behandelt insbesondere auch die Schwierigkeiten, derartige Normen zu begründen in einer Zeit, in der es eine ausgebaute Theorie marktlicher Fehlentwicklungen, die ggf. durch Rechtsnormen korrigiert werden müssen, noch nicht gab. Er konzentriert sich schließlich besonders auf die Rechtsprechung zur Beendigung von langfristigen Verträgen, in denen gleichartige Probleme auftreten wie im Arbeitsrecht. Im allgemeinen Zivilrecht sind hier Lösungen gefunden worden, die einerseits marktliche Fehlentwicklungen korrigieren, aber nicht die Funktionsfähigkeit von Märkten behindern, und die sich zudem letztlich am Paradigma der Privatautonomie orientieren, ohne auf vorliberale und vormoderne Vorstellungen zurückzugreifen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Cite article

Schäfer, H. (2002): Entwicklung und Begründung von Schutznormen im Vertragsrecht. Was das Arbeitsrecht vom allgemeinen Zivilrecht lernen kann. In: D. Sadowski & U. Walwei (Hrsg.) (2002): Die ökonomische Analyse des Arbeitsrechts : IAB-Kontaktseminar vom 12.-16. November 2001 im Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft (IAAEG) der Universität Trier, p. 23-44.