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Erfolgskontrolle in der deutschen Regionalpolitik

Abstract

"Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Erfolgskontrolle der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur'. Diese Gemeinschaftsaufgabe wurde neben anderen Gemeinschaftsaufgaben im Jahr 1969 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland institutionalisiert. Seitdem wirken Bund und Länder bei der Regionalpolitik im Rahmen dieser Gemeinschaftsaufgabe zusammen. Sie stellt das zentrale regionalpolitische Programm in Deutschland dar und hat durch die Wiedervereinigung nach 1990 einen großen Bedeutungszuwachs erfahren, weil die Neuen Bundesländer flächendeckend in die Förderung einbezogen wurden. Auch im Kontext der europäischen Wettbewerbs- und Regionalpolitik spielt diese Gemeinschaftsaufgabe eine große Rolle. Zum einen sind ihre Förderkriterien hinsichtlich der Höhe der Beihilfen und des Gebietszuschnitts ständiger Prüfgegenstand der Beihilfenkontrolle der Europäischen Kommission. Zum anderen werden die Mittel, die im Rahmen der EU-Regionalpolitik in deutsche Regionen fließen, überwiegend im Rahmen des Förderprogramms der Gemeinschaftsaufgabe abgewickelt. Ein Förderprogramm, das in zeitlicher, räumlicher und finanzieller Dimension so weitreichend ist, steht unter besonderem öffentlichen Legitimationszwang. Deshalb gibt es seit langem Versuche, die Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe Erfolgskontrollen zu unterziehen. In diesem Beitrag werden die Ansätze zur Erfolgskontrolle, die bislang von den Gremien der Gemeinschaftsaufgabe selbst durchgeführt oder in Auftrag gegeben wurden, sowie wissenschaftliche Analysen, die ohne konkreten Untersuchungsauftrag zu diesem Themenkomplex entstanden sind, einer kritischen Bewertung unterzogen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Cite article

Lammers, K. & Niebuhr, A. (2002): Erfolgskontrolle in der deutschen Regionalpolitik. Überblick und Bewertung. (HWWA-Report 214), Hamburg, 65 p.