Einarbeitungszuschüsse - Befunde und Perspektiven
Abstract
Für Arbeitnehmer, die ihre volle Leistungsfähigkeit erst nach einer besonderen Einarbeitungszeit erreichen können, werden nach § 49 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) "Einarbeitsungszuschüsse" (EZ) gewährt, damit fehlende Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können. § 54 AFG sieht "Eingliederungsbeihilfen" (EB) zur Förderung der Arbeitsaufnahme von Schwervermittelbaren vor, um die anfänglich verringerte Produktivität zeitlich befristet auszugleichen. In dem Beitrag werden einige Aspekte der aktuellen Diskussion um die Ausweitung solcher Lohnkostenzuschüsse aufgegriffen und vorliegende Informationen zum Einsatz der Maßnahmen wiedergegeben. U.a. ermöglicht ein Datenabgleich mit der Leistungsempfängerdatei der Bundesanstalt für Arbeit (BA) Aussagen zum Verbleib derjenigen, die 1992/93 mit EZ gefördert wurden, 6-9 Monate nach Beendigung der Maßnahme. (IAB2)
Cite article
Blaschke, D., Brinkmann, C. & Nagel, E. (1995): Einarbeitungszuschüsse - Befunde und Perspektiven. (IAB-Werkstattbericht 02/1995), Nürnberg, 28 p.