Arbeitsmarkt und Berufsförderungsrecht
Abstract
"Funktion, Inhalt und Ausgestaltung der individuellen Förderung der beruflichen Bildung haben sich, wie die gesamte Arbeitsverwaltung seit Kriegsende im Zuge der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung erheblich gewandelt. Die sich ändernde Situation auf dem Arbeitsmarkt hat die Arbeitsverwaltung vor immer neue Aufgaben und Probleme gestellt, die auf verschiedenste Weise gelöst wurden. Dieser Prozeß der Notwendigkeit einer Erneuerung des Handlungsinstrumentariums, aufgrund gewandelter Arbeitsmarktverhältnisse, die daraufhin getroffenen Maßnahmen des Gesetzgebers, deren Ausgestaltung durch die Bundesanstalt und die Rechtsprechung und ihre Zweckmäßigkeit, wird ... bezogen auf den Bereich der Fortbildung und Umschulung für die Zeit zwischen 1945 und 1981 dargestellt. Hierbei wird eine zeitliche Einteilung in drei Phasen vorgenommen, die sich aus der Entwicklung des Arbeitsmarktes in der Bundesrepublik Deutschland ergibt. Die erste Phase reicht bis etwa 1960 und ist gekennzeichnet durch den kontinuierlichen Abbau der Nachkriegsarbeitslosigkeit, die zweite Phase führt nach andauernder Vollbeschäftigung in die Krise 1966/67 und die dritte Phase ist gekennzeichnet durch zyklische Arbeitslosigkeit, die nach der Krise 1966/67 bis 1970 auf ein niedriges Niveau zurückgeht und 1981 einen neuen Höchststand erreicht. ... Diese dritte Phase bildet den Hauptteil der Arbeit, da erst mit dem Arbeitsförderungsgesetz vom 1.7.1969 berufliche Bildungsmaßnahmen in den Vordergrund der Arbeitsförderung getreten sind und ein Rechtsanspruch des einzelnen auf individuelle Förderung der beruflichen Bildung begründet wurde." (Autorenreferat)
Cite article
Badum, U. (1983): Arbeitsmarkt und Berufsförderungsrecht. In: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg (Hrsg.) (1983): Forschungspreis 1982 der Bundesanstalt für Arbeit : Kurzfassungen prämierter Arbeiten (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 76), p. 5-54.