Beschäftigte aus den neuen EU-Beitrittsländern in Berlin-Brandenburg
Abstract
"Mit der zunehmenden europäischen Integration gewinnt auch das Grenzpendeln im EU-Binnenraum an Bedeutung. Polen wurde am 1. Mai 2004 zusammen mit weiteren neun Staaten Mitglied der Europäischen Union. Polnische Arbeitskräfte konnten jedoch erst seit 2011 in Deutschland unbeschränkt arbeiten, da Deutschland neben Österreich als Einzige der alten EU-Staaten die maximale Übergangsfrist der beschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit von sieben Jahren (sog. 2+3+2 Regelung) ausschöpfte. Am 1. Januar 2007 folgten Rumänien und Bulgarien (EU-2) als neue EU-Mitgliedsländer. Den EU-2 Ländern wurde zum 1. Januar 2014 die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit eingeräumt.<br> Die größte Gruppe unter den Beschäftigten aus den EU-8 Staaten stellen polnische Beschäftigte dar. Die Mobilität von Arbeitskräften aus dem Nachbarland Polen nach Deutschland zeigt sich einerseits am Zuwachs polnischer Beschäftigter in Deutschland, die auch ihren Wohnsitz nach Deutschland verlagert haben, andererseits am grenzüberschreitenden Pendeln. Im Vergleich zu den polnischen Arbeitskräften mit Wohn- und Arbeitsort in Deutschland, spielt das grenzüberschreitende Pendeln eine deutlich geringere Rolle für den Arbeitsmarkt. Berufsspektrum und Tätigkeitsanforderungen unterscheiden sich zwischen polnischen Beschäftigten in Deutschland und Grenzpendlern aus Polen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Cite article
Wiethölter, D., Carstensen, J. & Stockbrügger, M. (2015): Beschäftigte aus den neuen EU-Beitrittsländern in Berlin-Brandenburg. Schwerpunktsetzung auf Grenzpendler aus Polen. (IAB-Regional. Berichte und Analysen aus dem Regionalen Forschungsnetz. IAB Berlin-Brandenburg 01/2015), Nürnberg, 61 p.